16.09.2015 Ergänzungsantrag zur Vorlage 088/2015/2

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Neue Punkte:

5. Die Stellungnahme der Verwaltung zu der Fläche Nr. 774-06/07 des Baulandprogrammes (Sportgelände Handorf) wird zur Kenntnis genommen. Die Planung ist so zu forcieren, dass eine Verlagerung des Sportgeländes bis 2020 zu realisieren ist und eine Wohnbaulandentwicklung ermöglicht wird. Die von der Verwaltung angeführten fehlenden Berechnungsgrundlagen sind nunmehr zu erarbeiten und als Entscheidungsgrundlage für das weitere Verfahren den politischen Gremien vorzulegen. Die Fläche ist deshalb weiterhin als Wohnbaulandentwicklung bis 2020 zu führen.

 

6. Die Stellungnahme der Verwaltung zum Beschluss der BV Ost vom 20.08.2015 und des ASSVW vom 03.09.2015 zur Zurückstellung der Fläche 773-03 (östlich der Hobbeltstraße), diese letzte öffentliche Fläche in Handorf als Entwicklungsfläche zurückzustellen, wird zur Kenntnis genommen. Die weitere Entwicklung der Fläche steht unter dem Vorbehalt, dass ein Nutzungskonzept für diesen Standort entwickelt und in Abhängigkeit davon über die dann verbleibenden Fläche von den politischen Gremien als Gesamtkonzept entschieden wird.

 

7. Die Stellungnahme zum Beschluss der BV Ost vom 20.08.2015 und des ASSVW vom 03.09.2015 zur Aufnahme einer Fläche im Eingangsbereich von Gelmer östlich der „Alten Schifffahrt“ wird zur Kenntnis genommen. Die Fläche wird im Rahmen des Wohnflächensiedlungskonzeptes vorgesehen.