Änderungsantrag zur Vorlage V/0324/2017 Die Zukunft der Wasserversorgung in Münster – Neustrukturierung der Wasserversorgung (DIPOL)

| Anträge

Beschlussvorschlag:
1.    Sachentscheidung

Der Vertreter der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke GmbH wird ermächtigt folgende Beschlüsse zu fassen:
Um die Wasserversorgung für die wachsende Zahl von Bewohnerinnen und Bewohner von Münster dauerhaft sicher zu stellen, um die ortsnahe Trinkwasserversorgung zu erhalten und um eine bestmögliche Trinkwasserqualität zu gewährleisten, wird das in der anliegenden Vorlage an den AR Nr. 02/2017 beschriebene Konzept „Dipol“ vorbereitet.

Das Konzept soll folgende Eckpunkte aufweisen:
a.    Die beiden großen und ausbaufähigen Wasserwerke Hornheide und Hohe Ward werden umfassend technisch erneuert und ausgebaut. Die Kapazität der beiden Werke wird durch vermehrte Infiltration von Wasser aus dem DEK auf über 15 Mio. cbm p. a. gesteigert. Wenn möglich, soll die Zulieferung aus dem Wasserwerk Haltern der Gelsenwasser AG entsprechend begrenzt bzw. bestenfalls reduziert werden. Die Investitionskosten aller Maßnahmen betragen rd. 24 Mio. EUR.

b.    Gem. § 38 Abs. 3 LWG NRW haben die Gemeinden für ihr Gemeindegebiet ein Konzept über den Stand und die zukünftige Entwicklung der Wasserversorgung (Wasserversorgungskonzept) aufzustellen.  Laut Erlass des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen vom 11. April 2017 ist das Konzept erstmalig zum 01. Januar 2018 vorzulegen und für alle sechs Jahre fortzuschreiben und erneut vorzulegen. Die Verwaltung wird mit der zügigen Erstellung des Wasserversorgungskonzepts nach den Vorgaben des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen auf der Grundlage der Eckpunkte des Dipol-Konzepts beauftragt. Über die Umsetzung des Dipol-Konzepts als Ganzes entscheidet der Rat der Stadt Münster erst nach Vorlage des Wasserversorgungskonzepts durch die Verwaltung und nach beanstandungsfreier Kenntnisnahme durch die Bezirksregierung.

c.    Wenn das Dipol-Konzept umgesetzt wird, muss nach dem hydrogeologischen Gutachten vom 01.02.2017 bei der Schließung des Wasserwerks Geist/Vennheide von einem Wiederanstieg des Grundwassersspiegels ausgegangen werden. In diesem Fall wird der betroffene Gebäudebestand dauerhaft vor den Folgen des Grundwasseranstiegs geschützt. Dazu wird gemäß den Empfehlungen des hydrogeologischen Gutachtens ein Wasserhaltungsbetrieb eingerichtet, der den Wiederanstieg des Grundwasserspiegels so begrenzt, dass die Kellersohlen der Gebäude im Trockenen bleiben. Die Wasserhaltung wird durch ein Monitoring kontrolliert. Falls trotz der kontinuierlichen Begrenzung des Grundwasserspiegels dennoch Schäden an Gebäuden auftreten, bieten die Stadtwerke eine offensive Unterstützung zur Schadensbeseitigung an.


d.    Ebenso soll bei einer Schließung des Wasserwerks Geist/Vennheideweg, das zur Wasserhaltung entnommene Grundwasser vorbehaltlich einer behördlichen Genehmigung durch eine bestehende Pumpleitung in den DEK geleitet und am Wasserwerk Hornheide zur Filtration wieder entnommen werden. Eine direkte Nutzung des Wassers zur Trinkwasseraufbereitung im Werk Hohe Ward scheidet aus technischen Gründen (hoher Eisengehalt des Grundwassers) aus. Die hierbei entstehenden Kosten des Pumpens in den DEK von ca. 100.000 EUR p.a. werden als Teil der Kosten des Betriebs und der Instandhaltung der Wasserwerke bei der Ermittlung der Wasserpreise berücksichtigt.

e.    Ab sofort werden bei Neubauten bzw. bei Änderungen an bestehenden Gebäuden die Bauherren durch gezielte Hinweise auf den zu beachtenden Grundwasserstand und auf bauliche Maßnahmen zum Schutz der betroffenen Bauwerke aufmerksam gemacht.



Begründung:
Zu a)
Trinkwasser ist das wichtigste Lebensmittel. Es kann nicht ersetzt werden!
Nach § 4 der Trinkwasserverordnung muss Trinkwasser  so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit insbesondere durch Krankheitserreger nicht zu besorgen ist. Es muss rein und genusstauglich sein. Diese Anforderung gilt als erfüllt, wenn bei der Wasseraufbereitung und -verteilung  aktuell die zur Zeit gültigen allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden und das Trinkwasser unter Einhaltung der festgelegten Grenzwerte für Indikatorparameter den mikrobiologischen, chemischen sowie radiologischen Anforderungen entspricht. 

Für die Stadt Münster muss deshalb dauerhaft eine ausreichende Wasserversorgung primär aus der Region mit höchstmöglicher Qualität sichergestellt werden.

Zu b)
Vor einer Entscheidung über die Umsetzung des Dipol-Konzepts einschließlich der Schließung von wenn auch kleineren Wasserwerken  muss das vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz geforderte Wasserversorgungskonzept erstellt und der Bezirksregierung zur Kenntnisnahme vorgelegt werden.
Nach dem genannten Erlass des Ministeriums muss eine Gemeinde, beim Wasserzukauf aus einer Gemeinde (hier: Haltern), die nicht zum Gemeindegebiet gehört, die Informationen dieser Gemeinde mit in das eigene Wasserversorgungskonzept aufnehmen.
Die Grundwasserschutz-VO für das Wasserwerk Geist läuft Ende 2020 aus. Um weiterhin Grundwasser aus dem Wasserwerk Geist zu fördern und zu Trinkwasser aufbereiten zu können, muss ein Antrag auf eine neue Schutz-VO gestellt werden. Erst nach der Stellungnahme der Bezirksregierung Münster (Oberste Wasserschutzbehörde) kann verbindlich festgelegt werden, ob die vielen Altlasten im Umfeld der Schutzzone einer Verlängerung der Grundwasserschutz-VO entgegenstehen bzw. mit welchen Auflagen (Altlassensanierung o.ä.) eine Verlängerung der Grundwasserschutz-VO genehmigt wird.
Gesundheitsschäden sind vor allem durch Nitrat  im Trinkwasser möglich.
Aus der Trinkwasseranalyse 2015 der Stadtwerke Münster geht hervor, dass die Nitratbelastung des Trinkwassers aus dem Wasserwerk Kinderhaus mit 15,1 den Richtwert von 50 mg/l zwar noch unterschreitet, aber dennoch deutlich belastet ist. Das von der Gelsenwasser AG bezogene Trinkwasser weist allerdings mit 17,2mg/l noch einen höheren Nitratwert aus.

 

Vor einem geordneten Rückzug von den beiden Wasserwerken Geist und Kinderhaus sind die vorhandenen Risiken darzulegen.
Zu c)
Die betroffenen Liegenschaften sollen dauerhaft vor den Folgen einer Schließung des Wasserwerk Geist geschützt werden. Um einen Wiederanstieg des Grundwasserspiegels zu vermeiden, ist es notwendig, weiterhin Grundwasser zu pumpen. Wenn kein Schutz mehr notwendig ist, kann eine Reduktion der abgepumpten Menge erfolgen.
Die Sorge der Bürgerinnen und Bürger, dass gegebenenfalls trotz der kontinuierlichen Begrenzung des Grundwasserspiegels eine Kellersohle einer Liegenschaft nicht im Trockenen verbleibt, müssen die Stadtwerke ernst nehmen. Deshalb wird eine offensive Unterstützung zur Schadensbeseitigung angeboten. Sie umfasst jedoch keine rechtliche Verpflichtung zur Behebung von jeglichen anderen Schadensursachen.

Zu d)
Im hydrogeologischen Gutachten werden drei mögliche Wege aufgezeigt, wie mit dem am Wasserwerk Geist/Vennheideweg weiterhin entnommenen Grundwasser verfahren werden kann. Nach Prüfung aller in Betracht kommenden Alternativen erscheint nur die Einleitung des Wassers in den DEK und seine Wiederentnahme zur Infiltration am Wasserwerk Hornheide geeignet. Die Infiltration am Wasserwerk Hohe Ward scheidet wegen des hohen Eisengehaltes des Wassers aus dem Wasserwerk Geist/Vennheideweg aus. Die Einleitung in den Kleibach würde den Bach hydraulisch überlasten.
Zu e)
Es muss sichergestellt werden, dass alle Bauherren im Umkreis des Wasserwerks Geist/Vennheideweg vor der Einleitung von Baumaßnahmen über den notwendigen Schutz ihrer Gebäude gegen Grundwasser informiert werden.

Stefan Weber             OttoReiners
und CDU-Fraktion      und GAL-Fraktion