gemeinsamer Antrag der CDU und Bündnis90/Grüne/GAL
Der Rat möge beschließen:
1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt unter Hinzuziehung eines Personalberatungsunternehmens, die Stelle der/des Beigeordneten für das Dezernat III, Dezernat für Planung, Bau und Wirtschaft, gemäß § 71 Abs. 2 Satz 3 GO NRW mit folgenden Eckpunkten öffentlich auszuschreiben, und dem Rat möglichst kurzfristig geeignete Bewerberinnen und Bewerber für dieses Amt vorzuschlagen.
2. Eckpunkte für die Ausschreibung sind:
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist bei der Stadt Münster die Stelle des/der Beigeordneten für das Dezernat für Planung, Bau und Wirtschaft (Stadtbaurat) zu besetzen.
Dem Dezernat sind derzeit – eine Änderung des Aufgabenbereiches bleibt vorbehalten – zugeordnet:
• Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung
• Vermessungs- und Katasteramt
• Bauordnungsamt
• Tiefbauamt
• Münster Marketing (eigenbetriebsähnliche Einrichtung nach EigVO NRW)
Erwartet wird ein geeignetes Hochschulstudium und entsprechende berufliche Erfahrung.
Die Wahlzeit beträgt 8 Jahre. Die Besoldung wird – je nach beruflicher Qualifikation und Erfahrung – nach Eingruppierungsverordnung des Landes NRW gezahlt.
Die Stadt Münster fördert in vielfältiger Hinsicht aktiv die Gleichstellung der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Bewerbungen von Frauen und Männern unabhängig von Behinderungen, kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung oder sexueller Identität werden begrüßt. Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Begründung:
Beigeordnete werden vom Rat in öffentlicher Sitzung als Beamte auf Zeit gewählt. Die Funktion des Beigeordneten für Planung, Bau und Wirtschaft (Stadtbaurat) ist – angesichts der wachsenden Stadt Münster – eine wichtige Funktion im Verwaltungsvorstand der Stadt Münster. Beigeordnete bilden zusammen mit dem Oberbürgermeister den Verwaltungsvorstand und sind in dieser Eigenschaft auch „Nahtstelle und Verbindungsglied“ zum Rat und seinen Gremien. Um zukunftsgerichtet für die Stadt in vertrauensvoller Art und Weise zusammen zu wirken, soll die Stelle des Beigeordneten für Planung, Bau und Wirtschaft (Stadtbaurat) gemäß § 71 Abs. 2 Satz 3 GO NRW mit den im Antrag genannten Eckpunkten öffentlich ausgeschrieben werden und dem Rat baldmöglichst geeignete Bewerberinnen und Bewerber für dieses Amt vorgeschlagen werden.
Dabei soll ein geeignetes Personalberatungsunternehmen einbezogen werden. Wie üblich wird der Ausschreibungstext, dessen Eckpunkte im Antrag benannt sind, mit dem noch zu beauftragenden Beratungsunternehmen im Detail abgestimmt.