Der Rat der Stadt Münster möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Betreuungsquote für Kinder unter drei Jahren bis zum Ende des Jahres 2014 auf 40 Prozent bedarfsgerecht ausgebaut wird. Dabei sollen insbesondere Freie Träger bei der Neuschaffung von U3-Betreuungsplätzen berücksichtigt bzw. unterstützt werden.
Ein entsprechendes Konzept mit Kostenschätzungen und Zeitplänen ist den zuständigen Gremien zur Beratung und Verabschiedung vorzulegen.
Begründung:
Obwohl die Stadt Münster seit vielen Jahren erhebliche Anstrengungen unternommen hat, die Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren auszubauen, zeigt sich, dass über das bestehende Angebot hinaus immer noch eine sehr viel größere Nachfrage besteht. Aufgrund sich wandelnder gesellschaftlicher Rahmenbedingungen, aber auch eines geänderten Unterhaltsrechts wird diese Nachfrage in den kommenden Jahren eher zu- als abnehmen. Da Münster zudem eine steigende Geburtenrate aufweisen kann und weiterhin Zuzüge junger Familien aus dem Umland zu verzeichnen hat, sollen in den kommenden Jahren über die gesetzlich vorgeschriebene Quote von 35 Prozent hinaus Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren geschaffen werden. Als kinderfreundlichste Stadt Deutschlands hat Münster schon vor vielen Jahren einen vorbildlichen Weg bei der Kinderbetreuung eingeschlagen, der konsequent weiter beschritten werden muss. Voraussetzung dafür ist, dass Bund und Land sich in angemessener Weise an den Kosten der Kinderbetreuung