Breitbandkoordinatoren einrichten und benennen!

| Anträge

Der Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government möge beschließen:
 
1. die Stadt Münster entspricht den Erwartungen des Landes NRW und richtet Breitbandkoordinatoren ein.
2. Die von der Stadt benannten Breitbandkoordinatoren sind Multiplikatoren und Ansprechpartner für die Kommune und das BreitbandConsulting.NRW.
3. Die Breitbandkoordinatoren übernehmen die Aufgabe, die Informationen und Kommunikation zum Breitbandausbau zu bündeln, Netzwerke zu schaffen sowie kooperative Ausbauprojekte voranzutreiben.
 
 
Begründung:
 
Mit der Benennung von Breitbandverantwortlichen auf Ebene der Städte entspricht die Stadt Münster den Erwartungen des Landes NRW, die Aussichten auf einen zügigeren und flächendeckenden Ausbau des schnellen Internets vor Ort zu erhöhen. Die Empfehlung zur Einrichtung von Breitbandkoordinatoren ist eins der Ergebnisse des zweiten Treffens „Runder Tisch Breitband“, das zwischen den Vertretern aus Telekommunikationswirtschaft und öffentlicher Verwaltung mit Unterstützung des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes NRW stattfand. Der NRW-Wirtschaftsminister Duin fordert darin mehr gemeinsame Anstrengungen zwischen Wirtschaft, Kommunen und Politik für eine leistungsfähige Internetinfrastruktur. Um dieses gemeinsame Ziel eines schnellen Internetzugangs in allen Regionen des Landes zu erreichen, wird unter anderem vorgeschlagen, Breitbandkoordinatoren auf Ebene der Städte und Kreise einzurichten. Sie sollen die Kompetenz vor Ort erhöhen und die Akteure besser vernetzen. Von diesem Maßnahmenplan kann ebenfalls die Stadt Münster profitieren. Die vorhandenen Kompetenzen in Münster, das Wissen und die Vernetzung auf der lokalen Ebene sollen dringend gebündelt und genutzt werden, um den Breitbandausbau in der Stadt effizient zu beschleunigen. Es erscheint sehr sinnvoll, vor dem Hintergrund aktueller Technologieentwicklungen und unterschiedlicher Anwendergruppen, Infrastrukturbereitstellung, Kostenermittlung und Finanzierungsinstrumente sowie ordnungsrechtlicher Fragen im ständigen Austausch mit weiteren Multiplikatoren zu bleiben und vorhandene Synergieeffekte zu nutzen.
 
Das Land Hessen zeigt im Best-Praxis-Beispiel, dass diese Maßnahme sehr wirksam ist. Es wird den Breitbandausbau mit Hochleistungsnetzen auf jeden Fall voranbringen, wenn mindestens in jedem Kreis und jeder größeren kreisfreien Stadt ein Breitbandbeauftragter eingesetzt wird. Das Land NRW muss dabei in die Pflicht genommen werden, die tatsächliche Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen aktiv zu unterstützen. Es muss jetzt ein Konzept erstellt werden, wie die Umsetzung erfolgen kann und wie insbesondere die Finanzierung sichergestellt werden kann. Kommunen mit knappen Haushalten werden dies alleine

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kaum stemmen können. Um anteilig und zeitlich befristet eine Co-Finanzierung zu ermöglichen, können verstärkt EU-Fördermittel aus dem EFRE-Programm genutzt werden, an dem sich das Land NRW seit kurzem beteiligt. Auch im Hinblick auf die Verbesserung des Darlehensprogramms der NRW.Bank hilft ein Blick nach Hessen. Die dortigen Darlehensprogramme der WI-Bank sind mit einer 100%-igen Landesbürgschaft abgesichert und nur so können auch Kommunen in der Haushaltssicherung diesen Weg der Fremdkapitalfinanzierung nutzen. In NRW fehlt die Landesbürgschaft und somit ein wesentliches Element zur Steigerung der Attraktivität.