Damit Münster nicht baden geht und trotzdem bessere Bäder bekommt

| Anträge

Ratsantrag
– Antrag zur sofortigen Beschlussfassung nach § 3 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Rates -


Damit Münster nicht baden geht
und trotzdem bessere Bäder bekommt


Der Rat möge beschließen:


1.    Das städtische Gutachten zur Bäderentwicklung in Münster wird der Öffentlichkeit vorgestellt und in Bürgeranhörungen ausgewertet. Die Ergebnisse der Anhörung sowie der weiteren politischen Beratung sind einer Beschlussvorlage der Verwaltung zusammenzuführen.

Dabei sind insbesondere folgende Maßnahmen abzuarbeiten:
-    Die Öffnungszeiten aller Bäder werden kundenorientiert ausgeweitet. Jedes städtische Bad ist an jedem Tag der Woche von mindestens 8 bis 21 Uhr zu öffnen.
-    Der anhaltenden Kritik der mangelnden Wassertemperatur wird Rechnung getragen. Die Verwaltung legt in technischer Abstimmung mit den Stadtwerken Münster ein Ausbauprogramm für die Erhöhung der Wassertemperatur vor, dass in Varianten die Kosten darlegt, in allen oder in einzelnen Bädern die Wassertemperatur dauerhaft nach dem üblichen Standard zu erhöhen. Außenwasserflächen sollen grundsätzlich durch eine Abdeckung außerhalb der Betriebszeiten vor Abkühlung und Wasserver-dunstung geschützt werden.
-    Die Sauberkeit in allen Bädern wird regelmäßig stichprobenartig überprüft und weiter konsequent optimiert. Die Schwimmgäste sollen regelmäßig zur Sauberkeit befragt werden.
-    Die Tarifstruktur der Eintrittspreise wird unter Maßgabe eines familienfreundlichen Angebots überarbeitet.
-    In die nächste städtische Bürgerumfrage sollen Fragen nach der Nutzung von Bädern in und außerhalb Münsters sowie Fragen nach der Kundenorientierung der Münster-aner Bäder (Preisakzeptanz, Öffnungszeiten, Freundlichkeit, Sauberkeit) integriert werden.

2.    Die Realisierung eines Spaßbades in Gievenbeck am Standort Roxeler Straße mit kommunalen Mitteln wird nicht weiter verfolgt. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, Verhandlungen mit den Spaßbädern der näheren Umgebung (Cabrio-Bad in Senden, DÜB in Dülmen, Maximare in Hamm) mit dem Ziel zu führen, ein Kombiangebot für den Eintrittspreis inklusive Bustransfer ab Münster anzubieten.

3.     Die Planungen für ein neues Südbad mithilfe des Schwimmvereins Südbad e.V. und der Wohn- und Stadtbau als Projektträger werden aufgenommen und zeitnah dem Rat vorgestellt.

4.    Die schwerwiegenden Schäden am Hallenbad Kinderhaus, die infolge des Unwetters am 28. Juli 2014 entstanden sind, sollen zügig behoben werden so, dass das beliebte Hallenbad der Öffentlichkeit schnellst wieder zugänglich gemacht werden kann.

5.    Die Stadtverwaltung wird beauftragt, mit dem Betreiberverein des Bürgerbades Han-dorf in Gesprächen zu prüfen, ob und ggf. wie die Zukunft des Bürgerbades Handorf sichergestellt werden kann.

Begründung:

Das Gutachten zur Bäderlandschaft in Münster hat viele Ansatzpunkte für Verbesserungen aufgezeigt. Die CDU-Ratsfraktion geht deshalb davon aus, dass die politische und öffentliche Diskussion über die Fortentwicklung der Bäderlandschaft eine wichtige Frage für die Arbeit des neuen Rates wird. Priorität gebührt der Erhaltung und Verbesserung der bestehenden Bäder und ihrer Angebote. Zu prüfen sind deshalb sowohl Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität, beispielsweise durch verlängerte Öffnungszeiten, zur Profilierung der einzelnen Bäder im Hinblick auf die Wünsche der Kunden (Sportbad, Familienbad etc.), als auch zur technischen und baulichen Ertüchtigung. Dafür finden sich im Gutachten viele wertvolle An-regungen, die in einer öffentlichen Diskussion und Moderationsprozesses für die Aufstellung eines Maßnahmenkonzeptes genutzt werden sollen.

Zur Verbesserung der bestehenden „Bäderlandschaft“ gehört unseres Erachtens  auch das Projekt Südbad. Angesichts eines prognostizierten markanten Bevölkerungszuwachses in Münster für die nächsten Jahre ist eine bedarfsgerechte Vorhaltung von nutzbaren Schwimmflächen Teil einer vorausschauenden Gesundheits- und Sportpolitik. Deshalb halten wir die o. a. Prüfung der Realisierungschancen für eine Errichtung durch die Wohn- und Stadtbau zu den Maßnahmen mit Priorität. Die Optimierung und Weiterentwicklung der Münsteraner Bäderlandschaft dürfen das fraktionsübergreifend vereinbarte Ziel eines ausge-glichenen Haushaltes in 2020 nicht gefährden.

Die CDU-Fraktion will die Debatte über unsere Bäderlandschaft versachlichen. Zum einen sehen wir hinsichtlich dieses Freizeitsegmentes bereits eine große Angebotsvielfalt entspre-chender Einrichtungen in der Region, zum anderen halten wir solche Angebote nicht unbe-dingt für Projekte, die zur kommunalen Daseinsvorsorge zwingend gehören. Die Konkur-renzwirkungen solcher zusätzlichen Angebote auf die vorhandenen Bäder lassen zudem befürchten, dass der bislang erzielte Kostendeckungsgrad der kommunalen Bäderwirtschaft stark sinken würde.