Die Weichen für einen strukturell ausgeglichenen Haushalt 2020 jetzt richtig stellen

| Anträge

Der Rat möge beschließen:


1. Der Rat bekennt sich zum Ziel, mit dem Beschluss des Haushaltsentwurfs 2020 einen ausgeglichenen Haushalt zu verabschieden.


2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass nach Beschluss des Haushaltsentwurfs für 2015 die Ausgleichsrücklage nun fast vollständig aufgezehrt ist und nach aktuellem Stand für den Haushalt 2016 ein Fehlbetrag von 33,817 Millionen Euro zu erwarten ist.


3. Der Rat beauftragt die Stadtverwaltung, mit dem Entwurf des Haushalts 2016 ein nachhaltig wirkendes Konzept für einen angestrebten strukturellen Haushaltsausgleich im Jahr 2020 vorzulegen. Maßgeblich dafür ist, dass eine Erhöhung der Gewerbe- und Grundsteuer ausgeschlossen wird. Dazu werden von der Stadtverwaltung u. a. folgende Schritte realisiert:

a. Es ergeht ein Stellenmoratorium für das Jahr 2016 mit Ausnahme der Stellen, die in den Bereichen „Bildung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen“, „Hilfen für Flüchtlinge“ und „Sicherheit – Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz“ pflichtig sind.

b. Neue Aufgaben können nur dann wahrgenommen werden, wenn gleichzeitig eine Deckung aus dem Haushalt stattfindet.

c. Der Haushaltsentwurf 2016 wird durch pauschale Kürzungen um 1 Prozent gegenüber den Ansätzen für 2015 gekürzt. Die globale Minderausgabe soll auf alle Dezernate – im Rahmen der gesetzlichen Restriktionen – möglichst gleichmäßig verteilt werden.

d. Die städtischen Töchter, vorrangig die Stadtwerke Münster GmbH, werden von einer unabhängigen von der Stadt Münster zu beauftragenden Wirtschaftsprüfungsgesellschaft auf Effizienz geprüft (Benchmark-Untersuchung). Über die Ergebnisse und die Umsetzung der Ergebnisse wird dem Rat bis zur Einbringung des Haushaltsentwurfs Bericht erstattet.

e. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, eine Übersicht der Standards der Aufgabenerfüllung vorzulegen. Diese werden nach der Qualität der heutigen Leistungserbringung fachlich klassifiziert, ob sie unterhalb, im Durchschnitt oder oberhalb der Leistung anderer mit Münster vergleichbarer Städte erfolgen. Dazu sind jeweils die Konsequenzen dazustellen, die mit einer Abstufung des Leistungsstandards einhergehen. Diese Liste ist dem Rat mit der Einbringung des Haushaltsentwurfs 2016 vorzulegen.



Begründung:

Das Jahr 2015 ist geprägt durch die finanzielle Reparatur der Unwetterschäden von Juli 2014. Überdies hat der Rat durch SPD, Grüne, Piraten und ÖDP erhebliche Mehraufwendungen für die Stadt Münter mehrheitlich beschlossen, die einer Konsolidierung zuwiderlaufen. Im Ergebnis wird das Haushaltsjahr 2015 mit einem negativen Jahresergebnis i. H. von 27,173 Millionen Euro abschließen. In der mittelfristigen Finanzplanung für 2016 ist zum jetzigen Zeitpunkt ein Fehlbetrag von 33,817 Millionen Euro zu erwarten. Ohne aktive und kontinuierliche Gegenmaßnahmen ist das Ziel eines strukturell ausgeglichenen Haushalts im Jahr 2020 nicht erreichbar.