Antrag an den Rat Nr. A-R/0090/2017
Ratsantrag zur sofortigen Beschlussfassung
Zügiger Ausbau des Dortmund-Ems-Kanals im Bereich der Stadtstrecke Münster
Resolution:
Der Rat der Stadt Münster fordert von dem am Ausbau des DEK beteiligten Bun-desministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur sowie von der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
- eine absolute Verlässlichkeit in der Zeitplanung und eine wesentliche Beschleunigung der gesamten Ausbaumaßnahme innerhalb der Stadtstrecke Münster.
- eine der Bedeutung der Ausbaumaßnahme entsprechende Prioritätensetzung im Hinblick auf die notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen.
- eine Verlässlichkeit in der Kommunikation und frühzeitige Information der Öf-fentlichkeit über Veränderungen.
Begründung:
Bereits im Jahr 2005 hatte der Rat der Stadt Münster im Rahmen des Planfeststellungsver-fahrens zum DEK-Ausbauprojekt Stellung genommen und ein Höchstmaß an Optimierung der gesamten und einzelnen Ausbaumaßnahmen eingefordert.
Im Erläuterungsbericht zum Planfeststellungsverfahren (2008) ist die Wasser- und Schiff-fahrtsverwaltung von einer gesamten Bauzeit von voraussichtlich fünf Jahren ausgegangen.1
Mit der Realisierung der gesamten Ausbaumaßnahme und ihrer Einzelbestandteil (4 km Stadtstreckenausbau, 8 Brückenbauwerke, 5 Dükerbauwerke) sind in der Stadt Münster bereits in der Vergangenheit und werden auch absehbar weiterhin erhebliche temporäre oder dauerhafte Veränderungen in einem äußerst empfindlichen Stadt- und Landschaftsraum einer bevölkerungsreichen Großstadt verbunden. Dies macht den Ausbauabschnitt der Stadtstrecke Münster auch so besonders und unterscheidet ihn deutlich von anderen Ausbauabschnitten
„auf freier Strecke“.
1 Vgl. Planfeststellungsverfahren für den Ausbau des Dortmund-Ems-Kanals (Stadtstrecke Münster – Los 11 und Los 12) – Erläuterungen, Seite 50, Kapitel 9 „Bauzeit und Baudurchführung“, Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes / Wasser- und Schifffahrtsamt Rheine, Planfeststellungsbeschluss vom 28.04.2008
Der gesamte Bauprozess ist dringend zu optimieren, damit unabwendbare Eingriffe in den Kanal begleitenden Stadt- und Freiraum flächenmäßig und insbesondere zeitlich so gering wie möglich gehalten werden können. Dies gilt auch für die Auswirkungen auf die durch die Ausbaumaßnahmen unmittelbar und mittelbar betroffene Stadtgesellschaft.
Eine weitere zeitliche Verzögerung einzelner Baumaßnahmen sowie die abermalige Verlän-gerung der Gesamtbauzeit um nochmals rund 3,5 Jahre bis nunmehr voraussichtlich Mitte des Jahres 2026 ist nicht akzeptabel, da damit gravierende negative Auswirkungen auf andere sowie auf städtische Projekte verbunden sind. Die aus verkehrs- und umweltpolitischen Gründen beschlossene und gewollte Entlastungswirkung der Wasserstraße DEK für den Wirtschaftsverkehr (Bundespriorität 1) kann bereits jetzt absehbar frühestens mehr als 10 Jahre nach ursprünglichem Fertigstellungstermin (2017) eintreten. Der Rat der Stadt Münster fordert daher die an dieser bedeutenden Ausbaumaßnahme beteiligten Bundesbehörden auf, alle zum zügigen Abschluss der Gesamtbaumaßnahme erforderlichen verkehrs- und finanzpolitischen Prioritätensetzungen vorzunehmen und die für die Planung und Realisierung der einzelnen Baumaßnahmen notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen unverzüglich zur Verfügung zu stellen.
Im gesamten Ausbaubereich der DEK-Südstrecke ist neben dem Ausbau der sog. Kanal-überquerung (KÜ) über die Ems (voraussichtliche Inbetriebnahme im Jahr 2020) noch der Ausbau der 4 km langen Stadtstrecke Münster das einzig bestehende Nadelöhr beim DEK-Ausbau.
Bereits im Jahr 2014 hatte das Wasser- und Schifffahrtsamt (WSA) Rheine eine Verlängerung des Zeitplans für die Gesamtmaßnahme von vormals fünf auf zehn Jahre Bauzeit bis Ende 2022 bekannt gegeben.2
In der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen am 23.11.2017 hat das WSA Rheine Bericht erstattet zum aktuellen Projektstand des DEK-Ausbaus und zur abermaligen Verlängerung der Gesamtbauzeit bis voraussichtlich Mitte des Jahres 2026 (vgl. Anlage). Die beteiligten Bundesbehörden sowie das Wasser- und Schifffahrtsamt (WSA) Rheine als Vorhabenträger werden aufgefordert, die Öffentlichkeit unverzüglich und transparent über zeitliche Veränderungen bei einzelnen Teilbaumaßnahmen sowie beim Gesamtausbau zu informieren. Dabei ist die Tragweite der Auswirkungen offen zu kommunizieren.
Stefan Weber und CDU-Fraktion
Otto Reiners und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL
Carola Möllemann Appelhoff und FDP-Fraktion
Rüdiger Sagel und Fraktion DIE LINKE.
Pohlmann/Schmanck, Gruppe PIRATEN/ÖDP
2 Vgl. Informationsbroschüre „Der Dortmund-Ems-Kanal– Ausbau der Stadtstrecke Münster“, Seite 24/25, Wasser- und Schifffahrtsamt Rheine, Dezember 2014