Der Rat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt,
ein Gesamtkonzept für den dialogisch angelegten Prozess einer grundlegenden, kontinuierlichen und evaluativen Qualitätsentwicklung (QE) in der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe der Stadt Münster auf der Basis der Ergebnisse des Workshops vom 11.05.2017 und der Merchel-Expertise zur Umsetzung der §§ 79,79a SGB VIII zu entwickeln und dem Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien zur Diskussion und Abstimmung vorzulegen.
Der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien entscheidet, nach welchen Verfahren die Qualitätsentwicklung innerhalb des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien gemeinsam mit den freien Trägern und Einrichtungen umgesetzt werden soll und welche „Grundsätze und Maßstäbe für die Bewertung der Qualität“ in den verschiedenen Handlungsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe zugrunde gelegt werden sollen.
Aufgrund der Komplexität des Verfahrens soll ein stufenweises Vorgehen erarbeitet werden. Der Aufwand für die einzelnen beteiligten Organisationen ist auf ein praktikables Maß zu begrenzen.
Bei der Entwicklung des Gesamtkonzeptes sind bereits bestehende gute Ansätze/Konzepte zur QE (u.a. das Qualitätshandbuch KSD, QuaMS (das Qualitätsmanagementsystem Münster für Kindertageseinrichtungen) und QUIGS (Qualitätsentwicklung in Ganztagsschulen) im Bereich der Kindertagesbetreuung in Kitas und Schulen, der Bericht zur Kindertagesbetreuung oder der Kinder- und Jugendhilfereport) wie sie im Rahmen des Workshops vorgestellt wurden einzubeziehen, zu überprüfen und ggf. weiterzuentwickeln. In dem Prozess ist auch die externe Ombudschaft als ein Baustein der Qualitätsentwicklung zu integrieren.
Begründung:
Der § 79a SGB VIII (seit 2012 gesetzlich verankert) verpflichtet die Träger der öffentlichen Jugendhilfe dazu, Grundsätze und Maßstäbe für die Bewertung der Qualität sowie geeignete Maßnahmen zu ihrer Gewährleistung für die Gewährung und Erbringung von Leistungen, die Erfüllung anderer Aufgaben, den Prozess der Gefährdungseinschätzung nach § 8a SGB VIII und die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen weiterzuentwickeln, anzuwenden und regelmäßig zu überprüfen.
Der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien hat in diesem QEProzess eine wichtige Funktion; denn er entscheidet, nach welchen Verfahren die Qualitätsentwicklung innerhalb des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien gemeinsam mit den freien Trägern umgesetzt werden soll und welche „Grundsätze und Maßstäbe für die Bewertung der Qualität“ in den verschiedenen Handlungsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe zugrunde gelegt werden sollen.
Für diese Entscheidungen ist der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien zuständig, weil es sich bei der Qualitätsentwicklung einen grundlegenden, kontinuierlichen und evaluativen Prozess zur Weiterentwicklung der Jugendhilfe in Münster handelt, der einen engen Bezug zur Jugendhilfeplanung hat (siehe § 71 Abs. 2 SGB VIII).
Wir fangen nicht bei null an in diesem Prozess. Beispielsweise ist noch unter Leitung von Karl Materla ein Qualitätshandbuch für den KSD entwickelt worden. Im Bereich der Kindertagesbetreuung haben wir QuaMS und QUIGS.
Das Thema Qualitätsentwicklung wird in allen Feldern der Jugendhilfe, in den Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII bearbeitet. Hier können die am QE Prozess Beteiligten anknüpfen.
Zum Thema Externe Ombudschaft als Baustein der Qualitätsentwicklung hat der AKJF am 08.06.2016 beschlossen:
„Im Rahmen des Qualitätsentwicklungsprozesses wird das Thema Ombudschaft ergebnisoffen im Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien diskutiert auf der Grundlage der Diskussionsergebnisse der AG 6.Es bleibt offen, ob und zu welchem Zeitpunkt die Ombudschaft Jugendhilfe NRW in den Prozess einbezogen wird.“
Stefan Weber
Otto Reiners
Carola Möllemann-Appelhoff
Rüdiger Sagel
Johannes Schmanck
und Fraktionen/Gruppe