Eine umweltverträglichere Landwirtschaft durch Förderung von Pufferstreifen am Gewässerrand

| Anträge

Der Rat möge beschließen:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zu erarbeiten, das bei der zukünftigen Verlängerung oder Neuvergabe von Pachtverträgen stadteigener landwirtschaftlicher Flächen, die an Flüssen oder Bächen liegen, Kriterien der Nachhaltigkeit und des Naturschutzes stärker berücksichtigt.

2. Die Bewirtschaftungsvorgaben sollen über mehrere Jahre konstant beibehalten werden, um einen langfristigen ökologischen Nutzen zu stiften und die Förderfähigkeit von Maßnahmen zu gewährleisten. Hierzu ist auch eine längerfristige Vergabe der Pachtflächen in Erwägung zu ziehen, das entsprechende Interesse des Pächters vorausgesetzt.

3. Die betroffenen Flächen sollen für den AUKB in einer Karte dargestellt werden.


Begründung:

Mit 1028 ha ist die Stadt Münster einer der Hauptverpächter von Agrarflächen im Stadtgebiet. Vor dem Hintergrund einer erfolgreichen Biodiversitäts -Strategie sind Uferrandstreifen oder Blühstreifen wichtige Elemente oder auch Trittsteine für eine artenreiche Natur und Kulturlandschaft.
Die von der Verwaltung zu erarbeitenden Kriterien können sein:

1. Die Einrichtung eines Pufferstreifens (z.B. Blühstreifen, Ackersaum, Brache) zum Gewässerrand zur Bewirtschaftungsvorgabe machen. Auf diesem Pufferstreifen sollen keine Pflanzenschutzmittel und kein Mineraldünger oder Wirtschaftsdünger ausgebracht werden dürfen.

2. Die Bewirtschaftungsvorgaben so ausgestalten, dass die entsprechende Maßnahme vom bewirtschaftenden Landwirt als Greening-Maßnahme im Rahmen der EU-Agrarförderung angerechnet und, wenn möglich, auch über weitere EU-Förderprogramme bezuschusst werden kann.

3. Grundsätzlich für o.g. Pufferstreifen eine Breite zwischen 10 und 20 m (Förderhöchstgrenze nach EU-Agrarförderung) anstreben, je nach Breite des Gewässers und der Größe der anliegenden Anbaufläche.

4. Wenn dies mit den wirtschaftlichen Interessen des Pächters vereinbar ist, die Einrichtung von extensiv bewirtschaftetem Dauergrünland darstellen, mit Mahd frühestens ab der zweiten Junihälfte und ohne Düngung.

5. Städtische Pachtflächen bevorzugt an in der Nähe ansässige Betriebe vergeben.



gez. Stefan Weber                                                             gez. Otto Reiners
        und Fraktion                                                                       und Fraktion