Der Rat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt ein Instrument zu entwickeln, das alle in Münster angebotenen
Sprachkurse für Flüchtlinge und Migranten evaluiert und diese im Hinblick auf ihre Qualität,
Wirksamkeit und Nachhaltigkeit einschätzt. Dazu werden zielgerichtet der Status quo der
angebotenen Sprachkurse inkl. Alphabetisierungskurse (Sprachschulen, Träger, Fach-/Lehrkräfte,
Zahl der Kursteilnehmenden, Kosten, Lern- und Lehrmaterialien, Berufserfahrung der Lehrenden und
deren Entlohnung) sowie entsprechend die erreichten Sprachkompetenzen/Lernerfolge der
Kursteilnehmenden gemäß den Richtlinien des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für
Sprachen (GER) dargestellt. Darüber hinaus soll bei den Kursteilnehmern der Prozentsatz der
Fehlzeiten in den Kursen sowie die Gründe hierfür erhoben werden sowie eine Korrelation zum
Bestehen der Prüfungen hergestellt werden.
Begründung:
Das Erlernen der deutschen Sprache ist eine der Grundvoraussetzung und notwendige
Schlüsselqualifikation für eine gelingende Integration geflüchteter Menschen. Die Stadt Münster hat
die Unterbringung geflüchteter Menschen sehr gut bewältigt; jetzt geht es nun darum,
Integrationsinstrumente für geflüchtete Menschen zu entwickeln. Dazu gehört u.a. die Förderung
des Spracherwerbs. Viele Träger bieten dazu Kurse an. Für die pädagogische Qualität der Kurse
einerseits und die Lernerfolge der geflüchteten Menschen andererseits fehlen bislang jedoch
Qualitätsstandards. Das gute Unterbringungskonzept unserer Stadt ist inzwischen Vorbild für viele
andere Kommunen. Nun sollte Münster als Stadt der Bildung auch bei der Vermittlung sprachlicher
Kenntnisse Vorreiterin sein.
Die Entwicklung eines Qualitätsmanagement und der darin eingebetteten Evaluation
dient der Bestandsaufnahme und Bewertung der Qualität und Effektivität der angebotenen
Sprachkurse in der Stadt, aber auch der Transparenz und Erfolgskontrolle der Sprachvermittlung,
und soll dabei helfen, den Erfolg der Sprachkurse strukturiert zu prüfen. Es soll festgehalten werden,
auf Basis zu entwickelnder Kriterien, wie viele Kurse von welchen Trägern mit wie vielen Teilnehmern
und auf welchem sprachlichen Niveau in Münster angeboten und auch beendet werden. Darüber
hinaus sollen die Spracherfolge dokumentiert werden, die sich nach den erreichten
Sprachkompetenzen/Lernerfolge der Kursteilnehmenden gemäß dem Gemeinsamen Europäischen
Referenzrahmen für Sprachen (GER) richten.
Laut Mitteilung der Stadtverwaltung Münster gab es zum Stichtag 12.09.2017 2.774 Geflüchtete in
Münster im SGB-II Bezug und 1.800 Personen im Asylbewerberleistungsbezug. Allein die
Bereitstellung einer Unterbringung und eine Aufnahme in den SGB-II Bezug reichen nicht für ein
selbstbestimmtes und würdiges Leben aus. Daher ist es zwingend notwendig durch sprachliche
Förderung dieses zu garantieren.
Nach Einschätzung von Experten, ist eine Integration, ist die Integration ohne Sprachkenntnisse auf
dem Mindestniveau von B1 gemäß dem GER praktisch nicht möglich. Für eine "selbständige
Sprachverwendung und das Verstehen komplexer Texte zu konkreten und abstrakten Themen" (B2-
Niveau des GER) sind die Sprachkenntnisse der geflüchteten Menschen zu fördern.
Deshalb muss dafür gesorgt werden, dass das Sprachniveau geflüchteter Menschen in möglichst
kurzer Zeit mindestens auf dieses und höhere Niveaus gebracht wird.
Ohne gute Sprachkenntnisse kann keine würdige und gleichberechtigte Perspektive für die
geflüchteten Menschen geschaffen werden,
gez. gez.
Stefan Weber Otto Reiners
und Fraktion und Fraktion
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