„Errichtungsbeschluss: Erweiterung/Umbau von Kindertageseinrichtungen der notwendigen bedarfsgerechten Angebote zum Ausbau von Betreuungsplätzen ab dem Kindergartenjahr 201/2012“

| Anträge

Die Verwaltung wird beauftragt,

- beim Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren in Münster eine stadtweite Versorgungsquote von 40 Prozent im Jahr 2013 anzustreben und entsprechende Planungen für eine bedarfsgerechte Aufteilung in den einzelnen Stadtteilen bzw. -bezirken vorzubereiten,

- die Gründung einer Betriebskita in Trägerschaft eines Freien Trägers in einem der bestehenden Gewerbegebiete mit den in Frage kommenden Betreiben zu planen und zeitnah umzusetzen
Begründung:

Münster nimmt im Bereich der Kinderbetreuung bundesweit einen Spitzenplatz ein. Schon lange vor gesetzlichen Regelungen wurde in Münster die Vollversorgung für Kinder über drei Jahren sichergestellt und auch im Bereich der unter drei Jahre alten Kinder wurde in Münster Betreuungsquoten erreicht, die weit über das in den alten Bundesländern übliche Niveau hinausgingen. Daher ist es sehr begrüßenswert, dass in unserer Stadt die gesetzlich festgelegte Quote von 35 Prozent auch bei wachsender Kinderzahl im Jahr 2013 fristgerecht erreicht werden kann. Allerdings deckt dieses Angebot noch nicht die Nachfrage. Daher soll in einem ersten Schritt stadtweit eine Quote von 40 Prozent angestrebt und bedarfsgerecht in den einzelnen Stadtteilen und -bezirken umgesetzt werden.

Da die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen auch eine finanzielle Förderung von Betriebskitas übernehmen wird, wenn sie 1. im Rahmen der Jugendhilfeplanung vorgesehen und 2. von einem freien Träger getragen wird, soll in Münster modellhaft eine Betriebskita in einem Gewerbegebiet eingerichtet werden. Aus Gesprächen mit Interessierten wurde deutlich, dass es im Hafenbereich ein solches Interesse gibt. Diese Maßnahme ist familien- und wirtschaftspolitisch wünschenswert, so haben es auch Gespräche mit dem Jugendamt und Münstermarketing bestätigt. Bei einer Umsetzung würde nicht nur die Betreuungsquote insgesamt ansteigen können, sondern durch Landeszuschüsse auch neuer Spielraum für weitere Maßnahmen der Stadt Münster geschaffen werden.