1. Der Rat appelliert an die Landesregierung, Veranstalter von finanziellen Sicherheitsaufwendungen
durch eine Kostenbeteiligung und eine Stärkung der Polizeibehörden zu entlasten.
2. Der Rat der Stadt Münster möge beschließen:
a. zur Kostendeckung für polizeilich oder ordnungsbehördlich geforderte Sicherheitsmaßnahmen zum Schutze von Besuchern vor terroristischen Anschlägen im Rahmen ehrenamtlich organisierter, nicht gewinnorientierter Veranstaltungen wird ein „Feuerwehrtopf“ eingerichtet.
b. Für den „Feuerwehrtopf“ werden mit dem Haushaltsplan 2018 zunächst einmalig
50.000 Euro veranschlagt. Maximale Bewilligungssumme Veranstaltung und Veranstalter ist
10.000,- Euro
c. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen eines unkomplizierten Bewilligungsverfahrens
auf Antrag Kosten für notwendige Sicherheitsmaßnahmen aus dem „Feuerwehrtopf“
zu erstatten.
Begründung:
Münster ist vom ehrenamtlichen Engagement seiner Bürgerinnen und Bürgern geprägt. Sowohl
stadtweitbekannte als auch oftmals kleinere Gruppen der Zivilgesellschaft sind elementare Träger
des lokalen Brauchtums. Schützenvereine, Spielmannszüge, Tanzgruppen und Karnevalsgesellschaften sind nur einige Bespiele dafür. In Zeiten, in denen Traditionen im Allgemeinen an Bedeutung in der Gesellschaft verlieren, ist es umso wichtiger, die bestehenden Traditionen zu pflegen und sie weiter zu geben. Insbesondere die durch traditionelle Veranstaltungen geschaffene Gemeinschaftlichkeit trägt zur Identitätsbildung bei. Nicht zu unterschätzen ist dabei der soziale Faktor, der über ethnische, soziale und religiöse Grenzen hinweg die Menschen verschiedener Generationen verbindet.
Ebenfalls sorgt die gesellschaftliche Bedeutung der Gemeinschaftlichkeit dafür, dass Traditionen im
Rahmen von Stadtmarketing als Event mit dem Ziel vermarktet werden, die Münster stärken.
Priorität bei allen Veranstaltungen hat die Sicherheit der teilnehmenden Bürgerinnen und Bürger.
Aufgrund der neuen Vorgaben nach der Katastrophe bei der Loveparade 2010 in Duisburg und Terroranschlägen wurden die Sicherheitsanforderungen für Großveranstaltungen verändert. Die Anforderungen an Sicherheitskonzepte von Großveranstaltungen sind gestiegen und überfordern durch die damit verbundenen Kosten die finanziellen Möglichkeiten ehrenamtlich agierender Veranstalter teilweise deutlich.
Grundsätzlich tragen die Polizei und die städtischen Ordnungsbehörden die Verantwortung für die
Sicherheit im öffentlichen Raum. Nach § 1 Abs. 1 Satz 2 PolG NRW hat die Polizei die Aufgabe, Straftaten zu verhüten. Hierbei handelt es sich um eine ausschließliche Zuständigkeit der Polizei. Ähnliche Vorschriften finden sich auch im Recht anderer Bundesländer. Die Polizei, d. h. das Land NRW, müsste daher auch die Kosten der entsprechenden Antiterrormaßnahmen tragen. Das BVerwG (Urteil v. 04.10.1985 - 4 C 76/82) hat bereits im Jahr 1985 entschieden, dass Terrorabwehrmaßnahmen in die Zuständigkeit der Polizeibehörden fallen und auch durch diese zu finanzieren sind. Zunehmend werden jedoch in der Praxis Verschiebungen zuungunsten der jeweiligen Veranstalter beobachtet, indem sich die Polizeibehörden ihrer primären Aufgabe entziehen und im Rahmen von Sicherheitskonzepten Anforderungen an den jeweiligen Veranstalter stellen und so eine nur „mittelbare“ Position einnehmen.
Die Konsequenz dieser Entwicklung ist, dass private Veranstalter zunehmend nicht mehr im Stande
sind, die Kosten für die geforderten Sicherheitsmaßnahmen zu tragen. Der Deutsche Städtetag bezieht klar Stellung für mehr Verantwortung der Polizeibehörden und der Länder bei der Kostentragung beteiligung. Die Polizeibehörden und das Land müssen hier ihre originäre Aufgabe wieder stärker wahrnehmen. Kosten für Sicherungsmaßnahmen vor Terroranschlägen stellen eine erhebliche zusätzliche Belastung für Veranstalter und Kommunen, die diese aus eigener Kraft nicht zu leisten vermögen. Terroranschläge richten sich gegen die gesamte Gesellschaft und nicht gegen einzelne Städte oder Veranstalter. Daher tragen Bund und Länder die Verantwortung für die Finanzierung von Sicherungsmaßnahmen, die über übliche Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung sowie die Vorsorge von veranstaltungstypischen gefahren hinausgehen.
Die Förderung der ehrenamtlich agierenden Vereine mit den Mitteln aus dem „Feuerwehrtopf“ ist
nicht nur ein Ausdruck einer besonderen Verbindung mit der Münsterscher Tradition, sondern auch
ein Zeichen für eine vielfältig engagierte und selbstorganisierte Münsteraner Gesellschaft. Sie verdienen diese Unterstützung.
Münster, 27. November 2017
Leschniok Stein-Redent
und CDU-Fraktion und GAL-Fraktion