Der Rat der Stadt Münster möge beschließen:
Die Vorlage V/0685/2011 „Optimierung bürgerorientierter Dienstleistungen: Sanierung Stadthaus 1“ wird wie folgt geändert:
Beschlusspunkt 2 wird wie folgt ergänzt:
Der Rat beschließt, dass einige Bauteile des Stadthauses 1 –mit den engen räumlichen Bezügen zum historischen Rathaus und zum Stadtweinhaus- auch künftig den stadtzentralen Standort der Stadtverwaltung darstellen. Das Stadthaus 1 soll insbesondere von Ämtern mit direkter Nähe zu den Ratsgremien, zum Verwaltungsvorstand, mit publikumsintensiven / bürgernahen Dienstleistungen etc. genutzt werden.
Vor der Entscheidung, welche Bauteile des Stadthauses 1 als Verwaltungsstandort beibehalten werden, sollen folgende Maßnahmen von der Verwaltung geprüft und untersucht werden:
• Die Verwaltung legt eine Analyse der für die Verwaltung noch erforderlichen Flächen im Stadthaus 1 und ein Konzept zur Optimierung der weiteren Verwaltungsstandorte vor. Dabei ist ggf. der Einsatz eines IT-basierten Flächenplanungsprogramms zur Flächenoptimierung zu berücksichtigen.
• Es wird geprüft, inwieweit dann weitere Flächen des Stadthauses 1 einer kommerziellen Nutzung zugeführt werden können (z.B. Erweiterung der Flächen auch in den ersten Stock).
• Es wird geprüft, ob eine Einbeziehung der Grünflächen des Innenhofes der Bauteile A-D – ganz oder teilweise - wirtschaftlich darstellbar ist.
• Es wird die Einrichtung einer innerstädtischen Kita am Standort des Stadthauses 1 geprüft.
• Es wird die Vermarktung des kompletten Petzholdgebäudes (Vermietung oder Verkauf) unter den heute verbesserten Bedingungen auf dem Immobilienmarkt geprüft.
• Die Verwaltung wird beauftragt, die Möglichkeiten und Auswirkungen einer Separierung und eines Verkaufs oder Vermietung der Bauteile E und F ausführlich darzustellen und dem Rat einen Entscheidungsvorschlag zu unterbreiten.
Beschlusspunkt 4 wird gestrichen.
Beschlusspunkt 8 wird wie folgt ergänzt:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung für die Sanierungsmaßnahmen der Bauteile des Stadthauses 1, die nach der Prüfung der o.g. Maßnahmen als Verwaltungsstandort verbleiben, nach Beschlussfassung durch den Rat weiterzuführen und den Baubeschluss einschließlich Kostenrechnung nach DIN 276 zu erarbeiten.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass das VOF-Verfahren in Abhängigkeit der Entscheidung zu Ziffer 2 (möglicher Verkauf der Bauteile E und/oder F, veränderte Nutzung) ggf. um die im Eigentum der Stadt Münster verbleibenden Bauteile ergänzt wird.
Beschlusspunkt 9 wird gestrichen.
Beschlusspunkt 11 wird wie folgt geändert:
Die Sanierungsmaßnahme wird um ein Jahr geschoben. Im Haushaltsjahr 2012 ist ein Betrag in Höhe von 100.000 € für die Durchführung eines VOF-Verfahrens bereitgestellt worden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Kosten und den Mittelabfluss sowie die finanziellen Auswirkungen unter Berücksichtigung der o.g. Maßgaben (Sanierungskosten Bauteile A bis D, evtl Verkauf der Bauteile E und/oder F und Verschiebung Zeitrahmen) darzustellen.
Begründung:
Gebäudekosten sind in der öffentlichen Verwaltung einer der größten Kostenstellen in den jeweiligen Haushalten, daher ergeben sich mit einer räumlichen Neustrukturierung von Verwaltungseinheiten erhebliche Sparmöglichkeiten. Das trifft auch für die Stadt Münster zu. Allein durch die Reduktion im einstelligen Prozentbereich der genutzten Fläche sind ggf. jährliche Kostensenkungen im sechsstelligen Bereich möglich. Dieser haushaltspolitischen Sicht steht aber auch die Notwendigkeit nach einem Angebot von zentralen, bürgerorientierten Dienstleistungen gegenüber.
Die Stadtverwaltung Münster soll daher nach wie vor an ihrem stadtzentralen und rathausnahen Standort bürgerorientierte Dienstleistungen vorhalten, so dass die dafür erforderlichen Bauteile zeitnah zu sanieren sind. Aber auch für diese Gebäudeteile kann es durch den Einsatz eines IT-basierten, strategischen Planungstools zur Flächenoptimierung (z.B. recotech) zu erheblichen Flächeneinsparungen kommen. In Berlin-Spandau konnten bei einem solchen Projekt mehrere Dienstgebäude aufgegeben werden. Daneben lassen sich mit solch modernen Programmen auch Umzugsplanungen optimieren und sich somit der erhebliche Kostenblock „Umzüge“ reduzieren.
Für die Bauteile E und F sind die Möglichkeiten und Auswirkungen einer Separierung und eines Verkaufes umfassend darzustellen. Dabei sind die Ergebnisse der von der Verwaltung beschriebenen mittelfristigen Büroflächenplanung (siehe auch die derzeit in der Beratung befindliche Vorlage V/0787/2011: „Optimierung bürgerorientierter Dienstleistungen: Mittelfristige Büroflächenplanung der Stadtverwaltung Münster“) mit einzubeziehen.
gez. Kubig-Steltig gez. Otte
Wigger Sellenriek
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