Haushaltsberatungen verbessern

| Anträge

gemeinsamer Antrag der CDU und Bündnis90/Grüne/GAL


Der Rat der Stadt Münster möge beschließen:

1. Investitionen für den Zeitraum des Finanzplans sollen im Zuge der Haushaltsplanbera-tung gesondert im Format einer „Investitionskonferenz“ beraten werden. Die Stadtver-waltung erstellt eine eigene Vorlage, in der die einzelnen Investitionsprojekte erläutert und priorisiert werden.

2. Die Steuerung des Haushalts soll über eine stärkere Budgetierung für die einzelnen Produktgruppen erfolgen. Von der Stadtverwaltung erwartet der Rat, dass die Dezer-natsleitungen stärker als bisher innerhalb der Budgets Prioritäten bilden.

3. Der Stellenplan wird mit detaillierten Angaben zu Aufwendungen und Erträgen (z.B. Drittmittelfinanzierung) für jede Produktgruppe und unter Angabe der tatsächlichen Ist-Stellenbesetzung ausgewertet.

4. Die Stadtverwaltung unterbreitet einen Vorschlag, wie Zuschüsse an Dritte (nach grundsätzlicher Notwendigkeit und Umfang) für den Rat nachvollziehbar fortlaufend überprüft werden.

5. Der Rat erwartet, dass sich die Einschätzung der Stadtverwaltung bezüglich der Eck-punkte von Ertrags- und Aufwandspositionen an den Ergebnissen der Vorjahre orien-tieren und größere Abweichungen bei den Planansätzen im Detail begründet werden.

6. Die Stadtverwaltung wertet Best-Practice-Beispiele anderer Städte aus, wie die politi-sche     Steuerung der Finanzwirtschaft verbessert werden kann. Die Ergebnisse sollen be-reits bei     den Haushaltsplanberatungen 2018 berücksichtigt werden.

7. Alle Daten aus SAP zum Haushaltsplan der Folgejahre (Priorisierte Investitionsliste, (Teil-) Ergebnis- und (Teil-) Finanzpläne, Zuschussbericht etc.) werden von der Verwal-tung sowohl im gängigen Tabellenkalkulationsformat (wie z.B. Excel) als auch in einem offenen Tabellenkalkulationsformat bereitgestellt.


Begründung:

Die Haushaltsberatungen sind ein wichtiges Instrument zur Steuerung der Stadt. Der Haushalt enthält nicht nur Aufstellungen für die laufenden Aufwendungen und Erträge aller Art, sondern setzt beispielsweise über Investitionsbeschlüsse oder Sanierungspro-gramme wichtige Impulse für Stadt und Bürgerinnen. Die Haushaltsberatungen der letz-ten Jahre waren durch unübersichtliche Nachträge, Veränderungen und Korrekturen ge-prägt. Die Transparenz des Haushalts litt unter den zahlreichen Veränderungsblättern wie auch unter der Verabschiedung der Jahresrechnung des Vorjahres erst nach der Haus-haltseinbringung. Dies erschwerte die Beratungen des sehr umfangreichen Haushalts-plans für ehrenamtlich arbeitende Kommunalpolitiker und war auch für die Öffentlichkeit nicht transparent.

Zu 1:
Ein priorisiertes Investitionsprogramm (tabellarische Darstellung) soll die Notwendigkeit der Investition, die Investitionssumme, die Zeit der Planung, Realisierung und Umsetzung differenziert für die kurz- und mittelfristige Finanzplanung darstellen. Bereits beschlosse-ne aber noch nicht realisierte Vorhaben sollen im Sinne einer ganzheitlichen Investitions-planung mit aufgeführt werden.

Zu 2:
Mit der stärkeren Nutzung des Instruments der Budgetierung sollen die Dezernatsleitun-gen die Möglichkeit bekommen, die einzelnen Haushaltsansätze bei den Produktgruppen flexibler nutzen und Entscheidungen über den Einsatz von Personal- und Sachkosten ei-genständig treffen können. Die Stärkung der dezentralen Ressourcenverantwortung mit bedarfsgerechten, in zeitlicher und sachlicher Hinsicht selbstbestimmten Mitteleinsatz erhöht die Selbstverantwortung.
Die Verwaltung soll für die Nutzung des Instruments Rahmenregelungen erstellen und diese dem Finanzausschuss zum Beschluss vorlegen. 

Des Weiteren soll die Verwaltung einen Vorschlag für strategische Zielgrößen  (Kennzah-len) vorlegen.

Zu Punkt 3 sollen insbesondere folgende Fragen beantwortet werden:

1. Wie stellt die Verwaltung sicher, dass die tatsächliche Stellenbesetzung im Rahmen des Stellenplanes erfolgt bzw. damit die geplanten Personalkosten, unabhängig von Tarif- und Besoldungssteigerungen, nicht überschritten werden?

2. Stimmt die Anzahl der tatsächlichen Vollzeitäquivalente (VZA) Beschäftigten und der Stellen im Stellenplan überein?  Bei Überschreitung durch VZA gegenüber gezeigten Stellen im Stellenplan stellt sich die Frage, welche Aufgaben diese „Beschäftigten“ wahrnehmen.

3. Erhält der Stellen- bzw. Haushaltsplan Kennzahlen, die einen bestimmten Verwal-tungsstandard ausweisen (z.B. maximale Wartezeit für AntragstellerInnen)? Wenn ja, wo und welche?

4. Wie ist die Wiederbesetzungspraxis bei absehbarem Ausscheiden eines/r Mitarbei-ters/Mitarbeiterin. Kommt es zu temporären Doppelbesetzungen und sind diese Mehrkosten schon eingeplant?

5. Wie ist die Beförderungspraxis (auch im Vergleich zu anderen Kommunen)? Wie wirkt es sich finanziell aus, wenn es z.B. pro Jahr nur einen Beförderungstermin geben wür-de?

6. Wie lange sind Stellen im Durchschnitt vakant? Welche monetären Effekte erzielt die Personalverwaltung mit einer verzögerten Wiederbesetzung der freien Stellen?

7. Welche Steuerungselemente ( z. B. Kennzahlen) nutzt die Verwaltung, um den Perso-nalkostenetat (zukünftig Personal- und Sachkostenbudget) nicht zu überschreiten (unterjährig und dauerhaft)?

8. Werden alle Mehranforderungen von Personal der Fachämter im jeweiligen Stellen-planentwurf aufgelistet? Gibt es Zielvereinbarungen („Steuerung durch Kennzahlen“), mit den produktgruppenverantwortliche Dezernatsleitungen die Kosten (Personal- und Sachkosten) bzw. die Ertragslage optimieren?

9. Gibt es Erfahrungen, wie sich Personalbedarfe durch telefon- und besucherfreie Zei-ten, z.B. Schließen am Nachmittag, auswirken?

Zu 4
Für die Beratung in den Fachausschüssen ist von der Verwaltung jeder Zuschuss differen-ziert zu erläutern, damit diese zuschussbezogen beraten können. Dabei sollen nicht nur neue Anträge, sondern alle laufenden Zuschüsse in den Fachausschüssen beraten wer-den.

Zu 5
Von den Vorjahresergebnissen gravierend abweichende Planansätze bei Erträgen und Aufwendungen einzelner Produktgruppen sollen von der Verwaltung differenziert erläu-tert werden.

Zu 6
Die Kennzahlen im Haushaltsplan sind vielfach wenig aussagekräftig. Die Verwaltung wertet Best-Practice-Beispiele für politische Steuerung durch die Politik anderer Städte aus und schlägt dem Rat auf Grundlage dieser Auswertung Verbesserungen vor. Dabei ist auch zu prüfen, wie die hohe Zahl gegenwärtig vorhandener Kennzahlen verringert wer-den kann. Die vom Rat beschlossenen 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung „Globale nachhaltige Kommune“ mit ihren 169 Unterzielen sollten dabei berücksichtigt werden.

Zu 7
Offenes Dateiformat wegen Förderung von „open data“.

gez.
Otto Reiners    Stefan Weber
und Fraktion     und Fraktion