Kaufleute auf der Hammer Straße nicht benachteiligen:Verkaufsoffener Adventssonntag jetzt!
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen:
1. Dem Antrag der Kaufleute der Hammer Str., am 13. Dezember 2015 analog zu den Kaufleuten der Innenstadt einen verkaufsoffenen Sonntag durchführen zu können, wird stattgegeben. Die Verwaltung legt dem Rat eine entsprechende ordnungsbehördliche Verordnung zur Beschlussfassung vor.
2. Die Fachverwaltung wertet die Erfahrungen bei einem gleichzeitigen verkaufsoffenen Sonntag sowohl in der Innenstadt als auch auf der Hammer Str. aus und stellt im 1. Quartal 2016 dem Betriebsausschuss Münster Marketing die Ergebnisse vor.
3. Der Beschluss des Rates vom 11. Februar 2015: „Verbindliche Stichtagsregelung bei der Genehmigung von Verkaufssonntagen“ wird dazu einmalig ausgesetzt, um das gewichtigere Ziel der Wirtschaftsförderung mit einer einheitlichen Darstellung der Innenstadt inkl. der Hammer Straße zu ermöglichen.
Begründung:
Die bestehende und mit großer Mehrheit gewollte Sonntagskultur ist mit ihren vielen unterschiedlichen Facetten schützenswert. Deshalb ist der Sonntag verfassungsrechtlich als arbeitsfreier Tag besonders geschützt. Zugleich muss festgestellt werden, dass sich die Kultur, wie ein Sonntag gelebt wird, in den letzten Jahrzehnten erheblich verändert hat.
U. a. hat sich das Einkaufsverhalten tiefgreifend verändert. Der Einzelhandel, der Münsters Innenstadt mit Leben füllt, entscheidend mitprägt und der viel zur Prosperität Münsters beiträgt, muss sich dem Wettbewerb des Internethandels stellen, der rund um die Uhr und an sieben Tagen in der Woche stattfindet. Es ist heute für viele Verbraucher eine Selbstverständlichkeit, auch weiter entfernte Ziele bei verkaufsoffenen Sonntagen anzufahren. Für den Münsteraner Handel ist es ein Nachteil, dass in benachbarten Stadtregionen (im gleichen gesetzlichen Regelungsrahmen) der Spielraum eines verkaufsoffenen Sonntags im Advent für eine Stärkung des dortigen Einzelhandels genutzt wird, aber dem Einzelhandel Münsters gleiches verwehrt wird.
Deswegen hat der Rat der Stadt Münster am 6. Mai 2015 dem Antrag der Innenstadt-Kaufleute zugestimmt, einen verkaufsoffenen Sonntag im Advent erstmalig durchzuführen. Durch die in der Ratssitzung am 11. Februar 2015 beschlossene Stichtagsregelung war weiteren interessierten Kaufleuten eine fristgerechte Antragsstellung verwehrt: Die dort beschlossene Antragsfrist für das Jahr 2015 endete bereits am 15. Februar 2015, also vor dem erstmaligen Beschluss zur Durchführung eines verkaufsoffenen Adventssonntags. Aufgrund dessen ist es mehr als fair und gerecht, dem Antrag der Kaufleute der Hammer Str. zuzustimmen und einmalig von der beschlossenen Stichtagsregelung abzuweichen. Es geht hier um die Sicherung eines funktionierenden, prosperierenden Straßenzugs, der sich wie auch die Innenstadt gegen die zunehmende Macht des Online-Handelns behaupten muss.