Kita und Schule zusammen als „Bildungshäuser“ planen und konzipieren

| Anträge

Die Verwaltung (Amt für Kinder-, Jugendliche und Familien und Amt für Schule und Weiterbildung, Amt für Immobilienmanagement, Amt für Stadtentwicklung – und planung) wird beauftragt,

1. für den bedarfsgerechten Neubau von Kindertagesstätten insbesondere Standorte an Grundschulen/in der Nähe von Grundschulen in den Blick zu nehmen und grundsätzlich bei Neuplanungen im „Doppelpack“ (Kita und Schule) zu denken.
2. ein Konzept für Bildungshäuser zu erarbeiten und dazu ein Pilotprojekt  (wenn möglich mit wissenschaftlicher Begleitung) zu entwickeln.


Begründung:

Das Konzept des Bildungshauses fokussiert auf die Weiterentwicklung der Qualität der Bildungseinrichtungen durch die bessere Verzahnung von Elementar- und Primarpädagogik.  In einem Bildungshaus können gemeinsame, institutions- und jahrgangsübergreifende Spiel- und Lernangebote erarbeitet und umgesetzt werden mit dem Ziel, Kindern eine Bildungsbiographie ohne Brüche zu ermöglichen. Dies gelingt, wenn unter Berücksichtigung individueller Lernrhythmen ein möglichst fließender Übergang zwischen Kindertagesstätte und Grundschule geschaffen wird. Gleichzeitig können die pädagogischen Fachkräfte aus Kindertagesstätte und Schule durch die gemeinsame Planung, Durchführung und Reflexion von gemeinsamen Angeboten und der Zusammenarbeit voneinander profitieren.

Das Konzept Bildungshaus ist nicht darauf ausgerichtet ist, Kinder „schulreif“ zu machen und durch Fördermaßnahmen den Anforderungen der Institution anzupassen. Vielmehr ist es ein wesentliches Merkmal, dass sich die Institutionen der Aufgabe stellen, dem großen Spektrum an Begabungen und Entwicklungen von Kindern (mit und ohne Behinderung) im Kita- und Grundschulalter durch die Verzahnung der Institutionen im Bildungshaus einen geeigneten Raum zur individuellen und gemeinsamen Entfaltung zu eröffnen.

Bildungshäuser müssen nicht unbedingt im selben Gebäude untergebracht sein. Das macht deutlich, dass die Bezeichnung nicht zwingend eine räumliche Verbindung erfordert, sondern in erster Linie auf ein ideelles Dach, unter dem Kindertagesstätte und Grundschule zusammenkommen. Die räumliche Nähe von Schulen und geplanten Kindertagesstätten erleichtert jedoch die konkrete Umsetzung der Zusammenarbeit, verringert den organisatorischen und zeitlichen Aufwand und unterstützt spontane, gemeinsame Aktionen. Desweiteren verringert die räumliche Nähe von Schule und Kita für Eltern mit mehreren Kindern den organisatorischen und zeitlichen Aufwand für das Bringen und Abholen der Kinder.

Eine solche Konzeptentwicklung (in Anlehnung an die Bildungshäuser in Baden-Württemberg und dort vielfach erprobt) würde auch mit den Erfordernissen einer wachsenden Stadt, in denen sozialräumlich angelegt eine integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung unter Einbeziehung der Akteure vor Ort stattfinden muss, korrespondieren. Sie entspricht auch den Grundsätzen zur Bildungsförderung der 0 bis 10jährigen Kinder in Kindertagesstätten und Schulen im Primarbereich des Landes NRW. www.mfkjks.nrw/sites/default/files/asset/document/bildungsgrundsaetze_januar_2016.pdf

In Münster gibt es schon mehrere Kindertagesstätten in räumlicher Nähe zu Grundschulen (z.B. Hermannschule, Dreifaltigkeitsschule). Aktuell ist bspw. in der Nähe der neuen Grundschule Wolbeck eine Kita in Planung.

Jutta Möllers                     Jens Heinemann
und Fraktion                     und Fraktion