Der Rat der Stadt Münster stellt fest, dass die Pflege der öffentlichen Plätze und der Grünflächen teilweise nur unzureichend erfolgt und dass die Bezirksverwaltungsstelle, der Bezirksbürgermeister und die Mitglieder der Bezirksvertretung vornehmliche Adressaten der Bürgerschaft sind, um Probleme mit der Grünflächenpflege zu reklamieren.
Der Rat möge beschließen:
Die Verwaltung erarbeitet ein Konzept, wie die Rolle der Bezirksverwaltungsstellen bei der Grünflächenpflege in den Stadtbezirken deutlich gestärkt werden kann. Dabei ist zu prüfen, inwieweit ohne eine Stellenvermehrung ein Ansprechpartner in den Bezirksverwaltungsstellen geschaffen werden kann.
Begründung:
Viele Münsteraner haben den Eindruck, dass das Stadtbild Münsters innerhalb der Promenade sehr gut gepflegt wird. Der Anspruch der Bürgerschaft in den Stadtteilen an die öffentliche Grünpflege und das Erscheinungsbild unterscheidet sich nicht von den Bewohnern des Innenstadtbereichs. Auch die an das Stadtgebiet Münsters angrenzenden Gemeinden unternehmen mehr für Ordnung und Sauberkeit als es in Münster in den Stadtteilen üblich ist. Im Ergebnis ist es offenkundig, dass in Münster zu wenig für die Pflege von öffentlichen Plätzen und Grünflächen in den Stadtteilen getan wird. Nach den Grundsätzen der subsidiären Verantwortung bzw. Dezentralität scheint ein engeres Zusammenspiel zwischen den Erwartungen der Bürgerschaft und dem öffentlichen Auftrag für saubere und gepflegte Stadtbilder besser umsetzbar, wenn die Verantwortung dafür verstärkt in den Stadtbezirken wahrgenommen wird. Diese Idee sollte zumindest für einen Zeitraum von zwei oder drei Jahren erprobt werden, um dann nach Auswertung der Erfahrungen eine abschließende Entscheidung dazu zu treffen