Der Rat der Stadt Münster möge beschließen:
1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, quartalsweise in einer Vorlage an den Haupt- und Finanzausschuss über den Stand der Abarbeitung von Anträgen aus dem Rat bzw. der Ratsgremien zu berichten.
2. Bei erheblichen Verzögerungen der Abarbeitung von politischen Anträgen (> sechs Monate) ist eine Begründung hinzuzufügen.
Begründung:
In Ratsanträgen wird der Gestaltungswille der Kommunalpolitik in Münster zum Ausdruck gebracht. Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, dem Haupt- und Finanzausschuss regelmäßig (quartalsweise) Bericht über den Stand der Abarbeitung der Anträge zu erstatten. Dazu gehört die Darstellung des Bearbeitungsstandes und die Benennung eines Zeitkorridors, wann die Verwaltungsantwort den Rat erreicht. Soweit einzelne Anliegen eine größere Vorbereitungszeit seitens der Stadtverwaltung benötigen, kann auf diesem Weg dazu Transparenz hergestellt werden.