Der Rat der Stadt Münster möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt,
1. zu prüfen, ob kurzfristig Wohnraum für Studenten in privaten Wohnungen untergebracht werden kann und dazu - als Anreizinstrument - übergangsweise auf die Ausweisung von Stellplätzen bzw. die Zahlung einer Stellplatzabgabe verzichtet werden kann.
2. zu prüfen, ob und wie alternative Wohnformen bzw. provisorische Lösungen zur Unterbringung von Studierenden möglich sind. So soll mit dem Studentenwerk Münster geprüft werden, ob eine Containerlösung, beispielsweise am Horstmarer Landweg, realisierbar ist.
3. zu prüfen, wie Münster-Marketing (möglichst in Kooperation mit der Bürgerstiftung), zusammen mit dem Studentenwerk Münster die Bevölkerung für die Vermietung zusätzlichen Wohnraums gewinnen kann. Beispielhaft ist die Aktion „WO?HNRAUM für Studenten“ in Karlsruhe.