Der Rat der Stadt Münster möge beschließen:
1. Der Rat der Stadt Münster nimmt zur Kenntnis, dass nach Auskunft der Stadtverwaltung (Stand: 29. März 2015) weder städtische Schwimmbäder noch städtische Sporthallen mit Defibrillatoren (AED) ausgestattet sind.
2. Der Rat der Stadt Münster nimmt weiter zur Kenntnis, dass die Sicherheitsorganisationen DRK und ASB eine solche Ausstattung empfehlen, da diese bei Verfügbarkeit in Münster bereits mehrfach lebensrettend eingesetzt wurden.
Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung beauftragt:
1. Die städtischen Sportanlagen, die über keine AED verfügen, sukzessiv flächendeckend mit Defibrillatoren auszurüsten.
2. Eine Online-Datenbank, ergänzt um eine App, zu entwickeln, die bei sofortiger Suche nach dem nächsten Standort eines Defibrillators im ganzen Stadtgebiet eine Auskunft gibt. Als Vorbild kann hier die Hamburger Datenbank (hamburg-schockt.de) dienen, die ebenfalls auch als Smartphone App zur Verfügung steht.
3. Eine Kooperation dazu mit den Münsteranern Hilfsorganisationen zu prüfen.
4. Eine Förderungsmöglichkeit durch die Björn-Steiger-Stiftung oder durch den Deutschen Sportbund zu prüfen.
Begründung:
Der „Automatisierte Externe Defibrillator (AED)“ – auch Schockgeber oder kurz „Defi“ genannt – ist ein kleines tragbares Gerät, das durch gezielte Stromstöße Herzrhythmusstörungen beenden kann. Durch seinen Einsatz besteht die Möglichkeit, beim plötzlichen Herzstillstand das Herzkammerflimmern zu stoppen und einen Impuls für die normale Herzaktivität zu geben. Die halbautomatisierten Modelle weisen den Ersthelfer genau an, welche Maßnahmen am Patienten zu treffen sind. Eine versehentliche oder falsche Schockabgabe durch den Ersthelfer ist ausgeschlossen. Das heißt, jeder kann Soforthilfe leisten, bevor ein Notarzt eintrifft. Zudem ist ein Einsatz des AED im Rahmen der Wiederbelebung durch Laien ein fester Bestandteil der Erste-Hilfe-Ausbildung aller Hilfsorganisationen.
Eine flächendeckende Ausweitung oder Vorhaltung von AED auf Sportstätten in Münster ist sinnvoll, da beim Sport das Herz besonderer Beanspruchung ausgesetzt ist. Bei jedem plötzlich auftretenden Herzstillstand sinkt die Überlebenswahrscheinlichkeit in jeder Minute, in der keine Wiederbelebungsmaßnahmen ergriffen wurden, um ca. 10 %. Internationale Studien zeigen, dass die Überlebenschancen bei 70 % liegen, wenn ein öffentlich zugänglicher Defibrillator eingesetzt wird. Die Münsteraner Sportanlagen werden von allen Altersgruppen mit unterschiedlichen Vorerkrankungen sowohl als aktiver Sportler als auch als Zuschauer oder Begleitperson genutzt. Das städtische Fußballstadion des SCP wurde bereits vor drei Jahren mit einem AED ausgestattet. Innerhalb der vergangenen zwei Jahre mussten drei Patienten nach einem Kreislaufstillstand mit Einsatz von AED wiederbelebt werden.
Unsachliche Wertungen zu dieser Initiative, wie durch den SPD-Fraktionsvorsitzenden Dr. Jung in seiner Haushaltsrede am 10.12.2014 („Arm bist du, arm bleibst du, einen Job findest du auch nicht, aber wenn du beim Sport Herzprobleme bekommst, dann hat auch die CDU mal an dich gedacht“) zeigen, dass weitere Aufklärung für den lebensrettenden Einsatz von Defibrillatoren notwendig ist.
Um schnellstmöglich AED Standorte im ganzen Stadtgebiet zu finden, ist eine Online-Datenbank sinnvoll, die alle bisher erfassten Defibrillatorenstandorte in Münster aufzeigt. Dem Beispiel aus Hamburg folgend bietet sich ebenfalls eine Smartphone App als Ergänzung zu der Datenbank. Mithilfe der Hamburger App wird umgehend der Standort des Helfenden geortet. Es ist möglich, direkt einen Notruf abzusetzen, so dass das nächste verfügbare AED-Gerät angezeigt wird. Zudem werden die wichtigsten Erste Hilfe Maßnahmen in der gebotenen Kürze erklärt.