Der Rat möge beschließen:
1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, eine aktuelle Verkehrserhebung für Roxel durchzuführen.
2. Die seit nunmehr einem Jahrzehnt vom Land NRW bestrittene Frage, dass der Lückenschluss zwischen den beiden Abschnitten der Landesstraßen L 843 (Roxeler Straße) und L 581 (Havixbecker Straße) auch eine Landesstraße ist, soll mit den Daten der neuen Verkehrszählung nochmals mit dem Landesverkehrsministerium erörtert werden.
3. Über das Ergebnis der aktuellen und früheren Verkehrszählungen soll dem Rat Bericht erstattet werden, ebenso zu dem Gespräch mit der Landesregierung. Der Rat erwartet nach dieser Klärung einen Vorschlag, wie die Zuständigkeitsfrage zum Wohl der auf eine Verkehrsentlastung wartenden Bürger aufgelöst werden kann.
Begründung:
Die Nordumgehung ist seit mehr als 35 Jahren Thema für die Verkehrsentlastung Roxels.
Seit mehr als 35 Jahren wartet Roxel auf eine Entlastung des Durchgangsverkehrs und eine Umgehungsstraße. Seit 2009 hat die Umgehungsstraße (Bebauungsplan Nr. 485) Baurecht. Das Baugebiet Roxel Nord wurde in Kenntnis der Pläne der Nordumgehung Roxel geplant. Die Grundstücke wurden in Kenntnis der Pläne der Nordumgehung vermarktet. Die Häuser wurden in Kenntnis der Pläne gekauft und gebaut.
Die Einwohnerzahl ist entsprechend gestiegen, die Verkehrsbelastung ebenfalls. Bei der letzten Messung waren es 18.000 Fahrzeuge täglich, die den Ort durchquerten. Die sich daraus ergebenen Emissionen bringen gesundheitliche Schäden mit sich.