Die CDU Ratsfraktion tritt für den Schutz politisch verfolgter Menschen ein. Wer politisch verfolgt wird und schutzbedürftig ist, muss auf Deutschland vertrauen können und darauf, in Münster aufgenommen und willkommen geheißen zu werden. Die CDU Ratsfraktion erklärt dazu:
1. Die Frage, ob die Gründe so sind, dass jemand in Deutschland bleiben kann, wird nicht durch die Stadt Münster geprüft oder entschieden sondern durch den Bund und die Gerichte“. Aufgabe der Stadt Münster ist es, die nach Münster kommenden Flüchtlinge unterzubringen, unabhängig davon, ob sie ein dauerhaftes Bleiberecht haben.
2. Die derzeitige Situation stellt nicht nur Rat und Verwaltung vor besondere Herausforderungen. Auch und insbesondere sind Kindertageseinrichtungen und Schulen, aber auch Nachbarschaften von Flüchtlingseinrichtungen besonders gefordert. Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, alle Betroffenen frühzeitig einzubeziehen und zu informieren. Die CDU begrüßt und fördert das große und großzügige bürgerschaftliche Engagement in Münster, dass den zu uns kommenden Flüchtlingen in ihrer schwierigen Lage Unterstützung und Hilfe bietet.
3. Münster ist eine lebendige und wachsende Stadt mit einem engen Wohnungsmarkt. Die Versorgung von Flüchtlingen mit einer Unterkunft wird immer schwieriger. Dies kann auch bedeuten, dass an einzelnen Stellen in der Stadt und einigen Stadtteilen vorübergehend auch Einrichtungen für größere Flüchtlingsgruppen geschaffen werden müssen. Die CDU fordert, dass dies nicht zu einer dauerhaften Aufweichung des bewährten Münsterschen Flüchtlingskonzeptes, das auch über unsere Stadt hinaus Vorbildcharakter genießt, führen darf.
4. Asylverfahren dauern nach wie vor zu lange. Die Entscheidung darüber, ob den Menschen Flüchtlingsschutz gewährt werden kann oder ob sie wieder ausreisen müssen, darf nicht Monate oder Jahre dauern. Ein Leben in dieser Ungewissheit erschwert oder verhindert Integration. Die CDU setzt sich für zügige Entscheidungen ein.