Programm zur Förderung der E-Mobilität in Münster

| Anträge

Der Rat möge beschließen:

1. Die Verwaltung erarbeitet in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken ein ganzheitliches und langfristig angelegtes Programm zur Förderung der E-Mobilität in Münster.

2. Gefördert werden insbes. die Nutzung privater E-Kfz, E-Fahrräder und E-Nutzfahrzeuge im Stadtgebiet und im Stadt-Umland-Verkehr sowie die Nutzung von E-Fahrzeugen im straßengebundenen ÖPNV.

3. Die Nutzung von E-Personen- und -Nutzfahrzeugen in der Stadtverwaltung und bei den städtischen Beteiligungen wird ausgebaut.

4. Zur Förderung der E-Mobilität werden insbesondere folgende Maßnahmen auf den Prüfstand gestellt:
- Installation von E-Tankstellen (auch Schnellladestellen) in allen Parkhäusern und TGA der WBI und Parkeinrichtungen der städtischen Beteiligungen,
- Einführung eines innovativen Abrechnungssystems, das ebenfalls auswärtigen Nichtkunden der Stadtwerke erlaubt, die Infrastruktur über die Netzgebietsgrenzen hinweg zu nutzen,
- Weitere Angebote zur Installation von E-Tankstellen auf allen großen Parkplätzen von Hochschulen, Unternehmen und Behörden
- Nachweis der Versorgung der E-Tankstellen mit Strom aus erneuerbaren Quellen,
- schrittweise Erhöhung der Zahl der E-Busse bei den SWMS,
- Testweise Einführung von E-Bussen bei den Regionalbuslinien, vorzugsweise bei den Schnellbuslinien,
- Förderung der Anschaffung von E-Fahrrädern für den Behördendienstverkehr im Stadtgebiet,
- Vorhaltung von E-Fahrrädern im Rahmen der Einführung eines städtischen Leihfahrradsystems.

5. Die Verwaltung prüft, ob bei der Ermittlung von notwendigen Stellplätzen für Bauvorhaben auch Stellplätze und Ladeeinrichtungen für E-Fahrzeuge und E-Fahrräder berücksichtigt werden können.

6. Die Verwaltung prüft, wie die Förderung der E-Mobilität gezielt in die Entwicklung neuer Wohngebiete integriert werden kann.

7. Die Stadtverwaltung schlägt eine allein zuständige Koordinierungsstelle innerhalb der bestehenden Fachverwaltung vor, die die Aufgabe der Förderung der E-Mobilität übernimmt.

8. Über die Entwicklung der E-Mobilität in der Stadt wird dem Rat der Stadt einmal im Jahr berichtet.
Kosten/Finanzierung

Vorbehaltlich der Beschlüsse zum Haushaltsplan 2018 soll die E-Mobilität in Münster von 2018 bis 2020 mit insgesamt 500.000 € gefördert werden.

Die Verwaltung stellt sicher, dass der finanzielle Aufwand des Förderprogramms über das Programm „Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“ des BMVI refinanziert wird. Dafür stellt die Stadt Münster bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) Anträge auf Förderung aus dem Bundesprogramm Ladeinfrastruktur des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), in dem bis 2020 für solche Projekte rund 300 Millionen Euro bereitstehen.

Darüber hinaus bewirbt sich die Stadt Münster über den Projektträger Forschungszentrum Jülich um Förderung der Elektromobilität im Rahmen der Novellierung der „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen“ (Kommunalrichtlinie) 2015/2016. Gegenstand dieser Förderung ist u.a. die Umstellung und Teilumstellung kommunaler Fuhrparke auf elektrisch betriebene Neufahrzeuge sowie die fahrzeugbezogene, nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur. Das beinhaltet den Austausch von Altfahrzeugen gegen Batterieelektrofahrzeuge, Plugin Hybrid-Fahrzeuge (von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge), sowie elektrische Lastenfahrräder, E-Bikes und Pedelecs. Die zuwendungsfähigen Ausgaben werden bei dieser Förderung mit einer nicht rückzahlbaren Zuwendung von bis zu 50 % und maximal 200.000 € gefördert. (weitere Informationen: www.ptj.de/klimaschutzinitiative-kommunen/klimaschutzmanagement).


Begründung

Als Klimahauptstadt steht die Stadt Münster in der Verantwortung, auch zukünftig durch innovative Projekte nachhaltig zur Verringerung des CO2 Ausstoßes beizutragen. E-Mobilität stellt ein solch innovatives Projekt dar. Nicht nur die Bürger*innen profitieren von sauberer und leiser Mobilität, sondern auch die Unternehmen von neuen Geschäftsmodellen, und die Stadt selber kann als attraktiver Wirtschafts- und Wohnstandort für sich werben.

Bislang ist die Entwicklung der E-mobilität in Münster überschaubar: An elf unterschiedlichen Standorten in Münster stehen Elektro-Tankstellen zur Verfügung. Die Stadtwerke setzen seit 2014 erste E-Busse ein, die ausschließlich mit Ökostrom Münster:natürlich fahren. So sind die Busse völlig ohne Schadstoffausstoß unterwegs. Sichtbar hoch ist auch in Münster die Zahl der Pedelecs und E-Bikes. Genaue Zahlen sind aber nicht bekannt. Zum Vergleich: Während in ganz Deutschland bislang weniger als 100.000 E-Cars unterwegs sind, liegt die Zahl der Pedelecs und E-Bikes inzwischen bei über 2,5 Mio. Jedes Jahr kommen mehr als 500.000 hinzu! Die E-Mobilität auf zwei Rädern muss deshalb zu den Förderschwerpunkten gehören.

Ein Vergleich mit anderen Kommunen zeigt, dass die E-Mobilität in Münster noch viel Potential bietet. So hat beispielsweise die Stadt Iserlohn (100.000 Einwohner) 2015 einen Aktionsplan „Elektromobilität“ beschlossen. Inzwischen stehen bereits über 17 Schnelllade-Punkte in der Innenstadt zur Verfügung. Dank einem intelligenten Abrechnungssystem des Partnerunternehmens der Stadtwerke Iserlohn kann die Kommune eine flächendeckende Lade-Infrastruktur zur Verfügung stellen, mit der laut Berichten der Strom mit mobilen Zählern über die Netzgebietsgrenzen hinweg abgerechnet werden kann. Damir braucht die Lade-Infrastruktur keine Kommunikation und keinen Zähler und kostet somit einen Bruchteil von herkömmlichen Ladestationen. Ebenfalls stellt die Stadt kostenlose Parkplätze für E-Fahrzeuge bereit. Darüber hinaus werden Kooperationen mit gewerblichen Partnern eingegangen, die durch attraktive Mietangebote für E-Fahrzeuge werben.

Der vorliegende Antrag zielt auf die Bestandsüberprüfung und Optimierung der Förderung der Elektromobilität in Münster. Alle bisherigen Schritte in Richtung mehr E-Mobilität sollen gebündelt in einem breit angelegten Programm zur Förderung der E-Mobilität überprüft und zügig weiterentwickelt werden.

Ergänzend zu dem CDU Ratsantrag „Münster als Standort für eMobility stärken – Netz für Stromtankstellen ausweiten“ vom 22.02.2010 sowie „Mehr eMobility für Münster“ vom 26.09.2011 soll dargelegt werden, wie der Rahmen für eine weiterentwickelte Infrastruktur in Münster aussehen kann, um die lärmarmen und klimaschonenden E-Autos zu fördern. E-Autos - ohne Antriebsgeräusch und ohne Luftschadstoffe - ermöglichen bei weitergehender Durchsetzung eine neue Qualität von Straßen und Plätzen.

Auch hat die CDU-Fraktion am 02.04. 2014 einen Antrag eingebracht „Für ein Musterhausquartier mit E-Mobilitätsanschluss“, in dem ein strategisches Konzept mit den Zielen einer generationsübergreifenden Gestaltung des Wohnraums der städtischen Infrastruktur und der Mobilität mittels E-Fahrzeugen gefordert wird. Eine Planung und Umsetzung eines solchen Wohnbaugebiets stellt ein innovatives Konzept dar, um praktische Erfahrungen mit neuen Technologien zu sammeln und die Menschen für mehr E-Mobilität zu begeistern.

Profitieren soll Münster insbesondere vom Bundesprogramm zur Förderung der Elektromobilität. Gemäß der Förderrichtlinie „Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur soll ein flächendeckendes, bedarfsgerechtes und nutzerfreundliches Netz an Ladeinfrastruktur initiiert werden, so dass die Nutzer von E-Fahrzeugen überall in Deutschland schnell und unkompliziert nachladen können. Hierfür werden bis 2020 insgesamt 300 Mio. Euro an Fördermitteln zur Verfügung gestellt. Daneben soll aber auch der weitere Ausbau der Normallade-infrastruktur unterstützt werden, um die Kundenbedürfnisse (z.B. Nachladen bei Warenhaus-, Restaurant-, Kinobesuchen etc.) je nach Park- und Fahrverhalten abzudecken.