Resolution an die Landesregierung NRW für schnelle Brückensanierung auf dem Autobahnzubringer zur A43

| Anträge

Antrag zur sofortigen Beschlussfassung nach §3 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Münster

Der Rat möge beschließen:

1. Die Landesregierung wird aufgefordert, die Sanierung des Brückenbauwerks auf dem Zubringer B 51 / BAB A 43 in Südrichtung im Abschnitt zwischen der Ausfahrt Weseler Straße und der Einfahrt Weseler Straße unverzüglich zu veranlassen.

2. Die Möglichkeiten einer kurzfristigen Optimierung der Verkehrsführung sollen geprüft werden.

3. Der Landesbetrieb Straßen NRW soll in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen in dieser Angelegenheit Bericht erstatten.


Begründung:

Im September 2014 ist bei Tragfähigkeitsuntersuchungen festgestellt worden, dass dieses Brückenbauwerk nicht mehr die erforderliche Tragkraft besitzt, um vor allem den Schwerlastverkehr zweispurig aufzunehmen. Aufgrund dieses Prüfergebnisses haben die zuständigen Behörden angeordnet, dass der Verkehr seit Mitte November 2014 nur noch einspurig über die Brücke gelenkt wird.

Als Folge dieser Fahrbahnverengung kommt es auf der Bundesstraße 51 insbesondere im Feierabendverkehr zu erheblichen Rückstaus bis zum Albersloher Weg und darüber hinaus. Diese Rückstaus führen zu einer erhöhten Abgasbelastung für den dichtbesiedelten Süden von Münster und zu einer zunehmenden Verlagerung des Verkehrs in die angrenzenden Wohngebiete.

Ein angedachtes jahrelanges Provisorium bis zur maximalen Nutzungsdauer im Jahre 2034 ist für die Stadt Münster nicht hinnehmbar. Die Landesregierung ist aufgefordert, die zweispurige Nutzung des Brückenbauwerks durch eine umfassende Sanierung unverzüglich wieder zu ermöglichen.