Der Rat möge beschließen:
1.
Das Aufgabenspektrum der Westfälischen Bauindustrie GmbH (WBI) wird auf die Betreuung komplexer Projekte der Stadtentwicklung ausgedehnt. Die notwendige enge Zusammenarbeit der WBI mit der KonvOY wird durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag geregelt, der festlegt, dass ergänzende Funktionen von der WBI wahrgenommen werden.
2.
Einbezogen in das Aufgabenspektrum der WBI werden auch die Entwicklung und Realisierung von besonderen Baumaßnahmen im städtischen Interesse, insbes. für soziale und kulturelle Zwecke sowie die Förderung von Baumaßnahmen für Quartierszentren.
3.
Die Verwaltung prüft, ob im Bestand der Stadtwerke Münster GmbH vorhandene und für betriebliche Zwecke nicht mehr benötigte Grundstücke zugunsten einer bedarfsgerechten und notwendigen Stadtentwicklung in den Besitz der WBI übertragen werden sollen.
4.
Die Verwaltung stellt sicher, dass das veränderte Aufgabenspektrum bei der anstehenden Neubesetzung der Geschäftsführung der WBI berücksichtigt wird. Die Neubesetzung der Geschäftsführung soll zum 01.01.2018 erfolgen.
Begründung:
Zu 1 und 2.:
Um mit dem schnellen Einwohnerwachstum der Stadt Schritt zu halten, um dauerhaft ausreichend bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und um die steigenden infrastrukturellen Bedarfe zu befriedigen, muss die Entwicklung neuer Quartiere beschleunigt werden.
Für diese große Herausforderung - u.a. die anstehende Konversion der beiden Kasernen – muss entsprechendes Know-How zusätzlich akquiriert und gebündelt werden. Dazu bietet sich die WBI als „Zuarbeiter“ der KonvOY an: Das Aufgabenspektrum der Gesellschaft, das in der Vergangenheit bereits mehrfach für einzelne Stadtentwicklungsprojekte genutzt wurde (z. B. Stadtmuseum, Zentrum Aasee-Stadt, Aegidiimarkt), kann entsprechend erweitert werden. Durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag soll zudem sichergestellt werden, dass die WBI und die KonvOY GmbH künftig eng zusammenarbeiten.
Durch die Erweiterung des Aufgabenspektrums der WBI soll auch der mit der Entwicklung und Erschließung neuer Stadtquartiere verbundene finanzielle Aufwand gedeckt werden. Die WBI verfügt über ausreichende finanzielle Mittel, um dringend notwendige Investitionen zu tätigen, die sich erst beim späteren Verkauf der Grundstücke refinanzieren lassen. Belastungen des städtischen Haushalts können so vermieden werden.
Zu 3:
Die Stadtwerke verfügen über eine große Zahl von Grundstücken, die für betriebliche Zwecke nicht mehr benötigt werden. Ihre Bedeutung für Projekte der Stadtentwicklung ist immens. Um diese Ressourcen ohne Verzögerung nutzen zu können, bietet es sich u. E. an, die Bewirtschaftung dieser Flächen von Stadtwerken auf die WBI zu übertragen. Die Verwaltung soll deshalb prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Grundstücke in den Besitz der WBI übertragen werden können ohne dass Nebenkosten der Eigentumsübertragung (Grunderwerbssteuer) anfallen.
Zu 4:
Der bisherige Geschäftsführer der WBI scheidet altersbedingt am 31.12.2017 aus. Bei der Ausschreibung der Stelle, soll der erweiterte Gesellschaftszweck der WBI beachtet werden.
Otto Reiners Stefan Weber
und GAL-Fraktion und CDU-Fraktion