Schülerspezialverkehr erhalten - Kosten reduzieren

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Schülerspezialverkehr erhalten - Kosten reduzieren
 

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung möge beschließen:
Die Stadt Münster hält an der grundsätzlichen Beibehaltung des Schülerspezialverkehrs fest und bekräftigt dessen Notwendigkeit in einer flächenmäßig großen Stadt mit einem erheblichen ländlichen Einzugsgebiet.

2.    Der Haushaltsbeschluss für 2013 wird bekräftigt. Die Verwaltung wird aufgefordert, tragfähige Vorschläge auszuarbeiten, wie der Schülerspezialverkehr bei gleichzeitiger Berücksichtigung der Kostenreduzierung nachhaltig gestaltet werden kann. Insbesondere soll dazu geprüft werden:

Ob und wo die Umwandlung der heutigen Schülerspezialverkehre in Sonderlinienverkehre nach § 43.2 Personenbeförderungsgesetz mit Tarifpflicht und somit mit einer Mitfinanzierung der Eltern realisiert werden kann. Weiter ist zu prüfen, ob dabei Synergien mit der Go-Card der Stadtwerke Münster GmbH geschaffen werden können. Für den Schülerspezialverkehr von Mecklenbeck zur Loevelinglohschule soll eine Verlängerung der Linie 10 als E-Linie geprüft werden.

3.    Im Ziel soll möglichst eine familienfreundliche Regelung ermöglicht werden.

Die Verwaltung wird aufgefordert zu prüfen, inwieweit regionale Lösungen (u. a. im Verkehrsraum der RVM) hinsichtlich des Schülerspezialverkehrs sich auf die Stadt Münster übertragen lassen.
Die Anzahl der Fahrten soll auch durch schulorganisatorische Maßnahmen (Bis Mittag Betreuung, verlässlicher Schulbeginn und Unterrichtsende etc.) gesenkt werden.
 
Begründung:

Der Schülerspezialverkehr garantiert in der Flächenstadt Münster besonders den Schülerinnen und Schülern in den Außenstadtbereichen einen sicheren Schulweg, weil nicht alle Bereiche so an das öffentliche Verkehrsnetz angebunden sind, dass Kinder dieses für den Schulweg nutzen können. Im Sinne der Schülerinnen und Schüler und ihrer Eltern soll das bestehende Angebot so optimiert werden, dass es aufrechterhalten werden kann und sich zugleich mit dem Haushaltsbeschluss vereinbaren lässt. Insbesondere sollen alternative Beförderungsmodelle berücksichtigt werden, die sich in der Region bewährt haben.