Der Rat der Stadt Münster möge beschließen:
1. Die Verwaltung erstellt eine detaillierte Prioritätenliste der notwendigen Schulsanierungen und Umbauten, die sich aus einer Übermittagsbetreuung ergeben. Hierbei sollen die einzelnen Maßnahmen an den Schulen mit den entsprechenden Kosten beziffert werden. Die Verwaltung erstellt für alle Maßnahmen einen Index anhand von Kriterien wie Dringlichkeit, Bauzustand, Gewichtung des Mangels im Vergleich, Einschränkung des Schulbetrieb). Aus diesem Index ergibt sich eine transparent nachvollziehbare Prioritätenliste, die dann konsequent abgearbeitet wird.
2. Bei der Erstellung der Liste sind insbesondere zu berücksichtigen:
a. die Veränderung der Schülerzahlen durch die neue Kleinräumige Bevölkerungsprognose sowie die Umsetzung der Inklusion an allgemeinbildenden Schulen
b. die Einrichtungen des offenen wie gebundenen Ganztags (Schulmensen, Cafés, Rückzugsräume u. ä.)
c. Investitionen (u.a. in Fachräume der weiterführenden Schulen)
d. die Sicherung der Barrierefreiheit für die Umsetzung der Inklusion in allen Schulen
e. die energetische Sanierung der Schulgebäude
3. Die entstehenden Belastungen für die Haushalte 2016-2020 sind entsprechend zu beziffern und – soweit noch nicht in der mittelfristigen Haushaltsplanung enthalten – getrennt auszuweisen.
4. Die Prioritätenliste ist dem Rat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause am 17. Juni vorzulegen.
Begründung:
Die Vorstellung der Kleinräumigen Bevölkerungsprognose (V/0992/2014) hat gezeigt, dass schätzungsweise 3000 Schüler/innen mehr als bisher geplant in den nächsten Jahren in münsteraner Schulgebäuden beschult werden müssen. Auf diese neue Herausforderung müssen Rat und Stadtverwaltung schnellstmöglich reagieren. Die Priorisierung der Investitionsmaßnahmen auf die Schulsanierung muss deshalb unter den gegebenen Umständen für die nächsten Haushaltsjahre unbedingt erfolgen, um unnötige wie vermeidbare Zusatzaufwendungen für den ohnehin stark angespannten städtischen Haushalt zu vermeiden. Planungen für freiwillige städtische Investitionen in Millionenhöhe müssen deshalb schnellstmöglich beerdigt werden, um das Vermögen der Stadt nicht sinnlos in den Rinnstein fließen zu lassen.
Gleichzeitig drängen die Umsetzung der Inklusion zu einem barrierefreien Umbau der Schulen sowie die allgemeine energetische Sanierung.
Ebenfalls gewinnt die Schule als Lebensraum einen weitaus höheren Stellenwert als in den letzten Jahrzehnten. Eine sichere, funktionale und attraktive Lern- und Lehrumgebung ist Voraussetzung für den gewünschten Lernerfolg. Hierbei gilt es, die bestehenden Schulen zukunftsgerecht auszustatten, damit sie den Anforderungen der modernen Lernwelt entsprechen. Der Ausbau von Fach-räumen, Schul-Cafeteria, der offenen und gebundenen Ganztagseinrichtungen und der inklusiven Raumausstattung müssen den steigenden Schülerzahlen angepasst werden. Die Erstellung der Sanierungsliste ist die Grundlage für eine schnelle und zielgerichtete Antwort auf die drängenden Zukunftsfragen der Schulentwicklung.
Eine vielfältige und adressatenorientierte Münsteraner Schullandschaft mit individuellen Wahlmöglichkeiten für Eltern und Schülerinnen und Schüler erreichen wir nur mit modernen, inklusiven und funktionalen Schulgebäuden, die saubere und angenehme Klassenräume und eine mediale Grundausstattung enthalten. Nur so gelingt eine individuelle Förderung, durch die eine erfolgreiche Basis für inklusiven Unterricht geschaffen wird.
Die Bereitstellung einer modernen und vielfältigen Schullandschaft ist essentiell für die Zukunft der Stadt Münster. Als Wissenschafts- und als Hochschulstandort kann die Stadt Münster es sich nicht erlauben, die Ausbildung der Kinder und Jugendlichen zugunsten von Spaßbädern und ähnlichen finanziellen Abenteuern zu vernachlässigen. Sanierte Schulgebäude mit einer lernfreundlichen Atmosphäre sind deshalb die besten Investitionen in die Zukunft unserer Stadt.