Wertstofftonne jetzt Einführen

| Anträge

Der Rat möge beschließen:
1. Die Verwaltung wird beauftragt mit den Abfallwirtschaftsbetrieben Münster (AWM), dem Rat eine Satzung zur Einführung einer Wertstofftonne vorzulegen.

2. Die Einführung der Wertstofftonne soll so bald wie möglich, spätestens zum 1. Januar 2019 erfolgen. Maßgeblich ist dafür zu berücksichtigen,
a. dass der der Leerungsrhythmus 14-tägig erfolgen soll,
b. dass für Haushalte, die keinen Stellplatz für ein weiteres Müllgefäß haben, alternative Lösungen angeboten werden sollen,
c. dass die Einführung so kostengünstig wie möglich erfolgen  soll.

3. Dem Rat ist bis Jahresende 2017 ein Zwischenbericht zu den Verhandlungen mit dem Dualen System Deutschland und ein Zeitplan zur Einführung der Wertstofftonne vorzulegen, soweit bis dahin die Satzung (Antragsziffer 1) nicht bereits beschlossen ist.


Begründung:
Das zum 1. September 2012 eingeführte Pilotprojekt zur Wertstofftonne in zwei Stadtgebieten Hiltrup und Kinderhaus hat insgesamt zu positiven Erkenntnissen bei der gemeinsamen Erfassung von Leichtverpackungen und stoffgleichen Nichtverpackungen geführt. Laut Berichtsvorlagen haben sich 93 Prozent der Befragten, die über eine Wertstofftonne verfügten, zustimmend zum neuen Angebot geäußert. Darüber hinaus hat der Versuch einen erheblichen Erkenntnisgewinn im Hinblick auf eine dem Kreislaufwirtschaftsgesetz gerecht konzipierte Sammlung von Wertstoffen gebracht.
Der Wunsch der Bevölkerung, den gelben Sack durch eine Wertstofftonne zu ersetzen, spiegelt sich ebenfalls in den repräsentativen Umfragen der Forschungsgruppe BEMA. So haben beim AWM-Barometer 73 Prozent der Befragten (im Jahr 2014) angegeben, die Wertstofftonne gegenüber dem gelben Sack zu bevorzugen. 91 Prozent präferieren hierbei ein Modell einer 120-Liter-Tonne, die zweiwöchentlich geleert wird.
Für Fälle, in denen kein Platz für eine zusätzliche Tonne vorhanden ist, sollen alternative Lösungen gefunden werden.
Begünstigend für die baldige Einführung der Wertstofftonne wirken sich die Rahmenvorgaben aus der kürzlich im Bund beschlossenen Novellierung des Verpackungsgesetzes, das zum 1. Januar 2019 in Kraft tritt. Die Kommunen sollen demnach bestimmen können, wie die Sammlung vor Ort durchgeführt wird. Sie können u. a. darüber entscheiden, ob in Tonnen gesammelt wird oder in Säcken. Sie entscheiden auch, wann und wie oft abgeholt wird. Damit können Restmüll- und Wertstoffsammlung optimal aufeinander abgestimmt werden. Mit diesen neuen gesetzlichen Vorgaben entsteht eine Chance, die Entsorgung von Verpackungsabfällen auf die Ziele Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz hin auszurichten.
Kommunen, die bereits die Wertstofftonne bereits eingeführt haben, melden eine durchweg positive Erfahrung auf Anfrage zurück (Bielefeld, Paderborn, Hagen, Köln oder dem Kreis Unna). Bemerkenswert ist u. a. eine Umfrage in Paderborn, wo nach einer Umfrage 90 Prozent nach Einführung einer Wertstofftonne die Rückkehr zum gelben Sack aus ablehnen.
Vor dem Hintergrund der positiven Resonanz der Münsteraner Bevölkerung in den Pilotgebieten sowie der Erfahrungen aus anderen Kommunen sowie auf der Grundlage gesetzlicher Änderungen ist die Einführung der Wertstofftonne in Münster nun flächendeckend in Angriff zu nehmen.

Münster, 26. Juni 2017

gez. Stefan Weber     gez. Otto Reiners
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