Weber: Sind Steuerzahlern Verhinderung des Missbrauchs von Asylbewerberleistungen schuldig
Die Rathaus-CDU erwartet, dass die im März von der Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP beschlossene Bezahlkarte für Flüchtlinge auch in Münster angewendet wird. „Damit können Geflüchtete statt mit Bargeld bezahlen, seitdem die Bundesregierung eine entsprechende Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes beschlossen hat. Die neue Regelung soll selbstverständlich auch in Münster zu Anwendung kommen, um jeden Missbrauch von Asylbewerberleistungen zu verhindern. Das sind wir den Steuerzahlern schuldig“, so der CDU-Fraktionsvorsitzende Stefan Weber. Es gehe nicht an, dass die von den Grünen in Berlin lange blockierte Regelung nun kommunal ausgehebelt werde. „Das wäre nur eine Stärkung des Rechtsextremismus“, so Weber. Am Freitag (5. April) teilten auch die Regierungsfraktionen von SPD, Grünen und FDP mit, dass sie sich auf eine gesetzliche Grundlage der Bezahlkarte geeinigt haben, die vom Deutschen Bundestag noch beschlossen werden muss.
Der Vorteil von Bezahlkarten besteht nach Mitteilung der Bundesregierung darin, dass die dort zur Verfügung gestellte Summe nur im Inland ausgegeben werden kann. „Dafür also, wozu die Leistungen gedacht sind: für das Leben der Geflüchteten hier. Gelder für Schlepper oder Überweisungen in das Herkunftsland zu nutzen, ist so nicht möglich“, zitiert Weber die Bundesregierung. Ratsherr Stefan Leschniok, sicherheits- und ordnungspolitischer CDU-Sprecher, wies darauf hin, dass die Bundesregierung mit der vorgeschlagenen Änderung im Asylbewerberleistungsgesetz den Beschluss aus der Besprechung des Bundeskanzlers mit den Ministerpräsidenten der Länder umsetzt. Zudem versprechen sich die Städte und Gemeinden durch die Bezahlkarte weniger Verwaltungsaufwand. Statt Bargeld auszuhändigen, müssen sie nur die Beträge auf die Karten buchen.