Eltern müssen nicht für ausgefallene Kinderbetreuung zahlen

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CDU hat sich dafür in der Corona-bedingten Situation eingesetzt

„In Münster müssen Eltern nicht für Corona-bedingt ausgefallene Kinderbetreuung zahlen.“ Darauf weist CDU-Ratsfrau Carmen Greefrath hin. Nach einer Vorlage der Stadtverwaltung, die auf einen CDU-Antrag zurückgeht, soll der Rat beschließen, auf die Erhebung von Elternbeiträgen für die ausgefallene Betreuung in den Kindertagesstätten, der Kindertagespflege, der Übermittagsbetreuung in den Schulen und der Offenen Ganztagsschule aufgrund der Schließung der Einrichtungen während der Pandemie auch ab dem 1. Februar zu verzichten. Für den Januar gilt bereits eine entsprechende Regelung.
 
Nach der Einigung der Städte und Gemeinden mit dem Land Nordrhein-Westfalen werden die Elternbeiträge für Februar in voller Höhe und für März, April und Mai jeweils zur Hälfte zu erlassen. Ab Juni konnten grundsätzlich wieder alle Betreuungsangebote ohne Einschränkungen wahrgenommen werden.