Erklärung der CDU-Fraktion zu Protokoll zur Vorlage V/0482/2019 „Ausrufung des Klimanotstandes in Münster“

| Presse

Hinweis auf globale Herausforderung und kommunale Verpflichtung
 
Kein Notstand im gesetzlichen Sinn – Erfolgreichen kommunalen Klimaschutz fortsetzen

 
Die CDU-Fraktion stimmt der Vorlage nur zu unter dem ausdrücklichen Hinweis, dass es sich bei dem sogenannten „Klimanotstand“ nicht um einen Notstand im gesetzlichen Sinn handelt. Die dem Not- oder Ausnahmezustand folgende Regel, dass die öffentliche Gewalt auf ihre Bindung an Gesetz und Recht verzichten kann, ist damit keinesfalls verbunden. Wir verstehen die Vorlage als ausdrucksvollen Hinweis auf eine globale Herausforderung und als Verpflichtung der Stadt Münster, die längst eingeleiteten und wirksamen Maßnahmen des kommunalen Klimaschutzes fortzusetzen.