Wir sind entsetzt, stehen an der Seite Israels und sind in Gedanken bei den Israelis, die in Münster und besonders in unserer Partnerstadt Rishon Le Zion leben. Sichtbares Zeichen der Solidarität der Stadt Münster mit Israel ist die Anweisung des Oberbürgermeisters, die israelische Nationalflagge am Rathaus zu hissen.
Große Sorge bereitet es, dass auch in Deutschland der Antisemitismus seine Fratze öffentlich zeigt. Das ist in keiner Weise akzeptabel angesichts der historischen Verantwortung Deutschlands und muss von den staatlichen Stellen ebenso unterbunden werden wie die finanzielle Unterstützung der Feinde Israels aus dem deutschen Staatshaushalt.
Angesichts der neuen Lage in Nahost muss auch die Bereitstellung finanzieller Mittel aus dem städtischen Haushalt an bestimmte Vereine generell überprüft werden. Etliche, vor allem AFAQ, erhalten von der Stadt seit Jahren erhebliche Zuwendungen. Von diesen Antragstellern muss eine eindeutige Erklärung gegen den Terror erwartet werden. Anderenfalls sollten deren finanziellen Förderanträge politisch nicht mehr zulässig sein.
Rat und Verwaltung der Stadt setzen sich erfolgreich für ein gutes Miteinander der vielen Nationen in Münster ein. In dieser Situation ist das Schweigen des Integrationsrates der Stadt Münster zum Kriegsangriff der Terrororganisation Hamas auf Israel und die bestialische Ermordung hunderter Menschen unangemessen. Eine unmissverständliche Stellungnahme des Integrationsrates gegen Antisemitismus, gegen den terroristischen Kriegsangriff auf Israel und gegen die von den Feinden Israels beabsichtigte Auslöschung des Staates ist erforderlich.
Angehörige mit jüdischer Migrationsvorgeschichte sind im Integrationsrat leider nicht vertreten. Umso wichtiger wäre es, dass die Menschen jüdischen Glaubens in Münster auch vom Integrationsrat uneingeschränkte Solidarität erfahren. Das wäre ein gutes und wichtiges Zeichen für Frieden und Toleranz, die der Integrationsrat ansonsten regelmäßig einfordert. Der Integrationsrat ist weiterhin aufgefordert, keinesfalls Gelder Vereinen zu gewähren, die verfassungsrechtlich bedenklich sind und unter entsprechender amtlicher Beobachtung stehen.