CDU mahnt Einhaltung der Auflagen bei Protesten gegen Corona-Maßnahmen an
Die Rathaus-CDU fordert bei den Protestdemonstrationen gegen Corona-Maßnahmen in Münster die strikte Einhaltung der behördlichen Auflagen. „Das Demonstrations- und Versammlungsrecht ist ein hohes Gut. Allerdings müssen die Teilnehmer die geltenden Auflagen wie die 3G-Regel oder die Pflicht zum Tragen einer Infektionsschutzmaske einhalten“, so Ratsherr Stefan Leschniok.
Die per Messengerdienst verabredeten „Spaziergänge“ haben nach Auffassung des sicherheits- und ordnungspolitischen CDU-Sprechers nichts mit einer spontanen Versammlung zu tun. „Das Katz-und-Maus-Spiel mit den Sicherheitsbehörden muss aufhören. Wer Rechte einfordert, der hat auch Pflichten. Davon kann sich niemand freimachen, auch nicht verabredete Massenspaziergänger“, so Ratsherr Leschniok.