Dortmund-Ems-Kanal Ausbau Resolution

| Anträge

Antrag an den Rat Nr. A-R/0090/2017

Ratsantrag zur sofortigen Beschlussfassung

Zügiger Ausbau des Dortmund-Ems-Kanals im Bereich der Stadtstrecke Münster

Resolution:

Der  Rat  der  Stadt  Münster  fordert  von  dem  am  Ausbau des  DEK  beteiligten  Bun-desministerium  für  Verkehr  und  digitale  Infrastruktur  sowie  von  der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes

  1.  eine  absolute  Verlässlichkeit  in  der  Zeitplanung und  eine  wesentliche  Beschleunigung  der  gesamten  Ausbaumaßnahme  innerhalb der  Stadtstrecke Münster.
  2.  eine der Bedeutung der Ausbaumaßnahme entsprechende Prioritätensetzung im Hinblick auf die notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen.
  3.  eine  Verlässlichkeit  in der  Kommunikation und frühzeitige  Information  der  Öf-fentlichkeit über Veränderungen.

 
Begründung:


Bereits im Jahr 2005 hatte der Rat der Stadt Münster im Rahmen des Planfeststellungsver-fahrens  zum  DEK-Ausbauprojekt  Stellung  genommen  und ein  Höchstmaß  an Optimierung der gesamten und einzelnen Ausbaumaßnahmen eingefordert.


Im  Erläuterungsbericht  zum  Planfeststellungsverfahren  (2008)  ist  die  Wasser-  und Schiff-fahrtsverwaltung von einer gesamten Bauzeit von voraussichtlich fünf Jahren ausgegangen.1


Mit  der  Realisierung  der  gesamten  Ausbaumaßnahme  und  ihrer  Einzelbestandteil (4  km Stadtstreckenausbau, 8 Brückenbauwerke, 5 Dükerbauwerke) sind in der Stadt Münster bereits  in  der  Vergangenheit  und  werden  auch  absehbar weiterhin  erhebliche  temporäre  oder dauerhafte  Veränderungen  in  einem  äußerst  empfindlichen  Stadt-  und  Landschaftsraum  einer bevölkerungsreichen Großstadt verbunden. Dies macht den Ausbauabschnitt der Stadtstrecke  Münster  auch  so  besonders  und  unterscheidet  ihn  deutlich  von  anderen  Ausbauabschnitten
 „auf freier Strecke“.


1  Vgl. Planfeststellungsverfahren für den Ausbau des Dortmund-Ems-Kanals (Stadtstrecke Münster – Los 11 und Los 12) – Erläuterungen, Seite 50, Kapitel 9 „Bauzeit und Baudurchführung“, Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes / Wasser- und Schifffahrtsamt Rheine, Planfeststellungsbeschluss vom 28.04.2008


Der  gesamte  Bauprozess  ist  dringend  zu  optimieren, damit  unabwendbare  Eingriffe  in  den Kanal  begleitenden  Stadt-  und  Freiraum  flächenmäßig und  insbesondere zeitlich  so  gering wie möglich gehalten werden können. Dies gilt auch für die Auswirkungen auf die durch die Ausbaumaßnahmen unmittelbar und mittelbar betroffene Stadtgesellschaft.  


Eine weitere zeitliche Verzögerung einzelner Baumaßnahmen sowie die abermalige Verlän-gerung  der  Gesamtbauzeit  um  nochmals  rund  3,5  Jahre bis  nunmehr  voraussichtlich  Mitte des  Jahres  2026  ist  nicht  akzeptabel,  da  damit gravierende  negative  Auswirkungen  auf  andere sowie auf städtische Projekte verbunden sind. Die aus verkehrs- und umweltpolitischen Gründen  beschlossene  und  gewollte  Entlastungswirkung  der  Wasserstraße  DEK  für  den Wirtschaftsverkehr  (Bundespriorität  1)  kann  bereits jetzt  absehbar  frühestens  mehr  als  10 Jahre nach ursprünglichem Fertigstellungstermin (2017) eintreten. Der Rat der Stadt Münster fordert  daher  die  an  dieser  bedeutenden  Ausbaumaßnahme  beteiligten  Bundesbehörden auf,  alle  zum  zügigen  Abschluss  der  Gesamtbaumaßnahme  erforderlichen  verkehrs-  und finanzpolitischen  Prioritätensetzungen  vorzunehmen und  die  für  die  Planung  und  Realisierung  der  einzelnen  Baumaßnahmen  notwendigen  finanziellen  und  personellen  Ressourcen unverzüglich zur Verfügung zu stellen.


Im  gesamten  Ausbaubereich  der  DEK-Südstrecke  ist  neben  dem  Ausbau  der  sog.  Kanal-überquerung  (KÜ)  über  die  Ems  (voraussichtliche  Inbetriebnahme  im  Jahr  2020)  noch  der Ausbau der 4 km langen Stadtstrecke Münster das einzig bestehende Nadelöhr beim DEK-Ausbau.


Bereits  im  Jahr  2014  hatte  das  Wasser-  und  Schifffahrtsamt  (WSA)  Rheine  eine  Verlängerung  des  Zeitplans  für  die  Gesamtmaßnahme  von  vormals  fünf  auf  zehn  Jahre  Bauzeit  bis Ende 2022 bekannt gegeben.2


In  der  Sitzung  des  Ausschusses  für  Stadtplanung,  Stadtentwicklung,  Verkehr  und  Wohnen am 23.11.2017 hat das WSA Rheine Bericht erstattet zum aktuellen Projektstand des DEK-Ausbaus und zur abermaligen Verlängerung der Gesamtbauzeit bis voraussichtlich Mitte des Jahres  2026  (vgl.  Anlage).  Die  beteiligten  Bundesbehörden  sowie  das  Wasser-  und  Schifffahrtsamt  (WSA)  Rheine  als  Vorhabenträger  werden  aufgefordert,  die  Öffentlichkeit  unverzüglich  und  transparent  über  zeitliche  Veränderungen  bei  einzelnen  Teilbaumaßnahmen sowie  beim  Gesamtausbau  zu  informieren.  Dabei  ist  die  Tragweite  der  Auswirkungen offen zu kommunizieren.


Stefan Weber und CDU-Fraktion
Otto Reiners und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL
Carola Möllemann Appelhoff und FDP-Fraktion
Rüdiger Sagel und Fraktion DIE LINKE.
Pohlmann/Schmanck, Gruppe PIRATEN/ÖDP
 
2 Vgl. Informationsbroschüre „Der Dortmund-Ems-Kanal– Ausbau der Stadtstrecke Münster“, Seite 24/25, Wasser- und Schifffahrtsamt Rheine, Dezember 2014