Präambel
Mit dem von CDU und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN/GAL gestellten Ratsantrag „Masterplan
Mobilität“ soll erstmalig eine verkehrsträgerübergreifende Strategie und ein Konzept zur
Erreichung eines nachhaltigen stadtverträglichen Verkehrsgeschehens entwickelt und
konkrete Handlungs- und Maßnahmenempfehlungen abgeleitet werden.
Gleichzeitig sollen die aktuell geplanten Maßnahmen und Projekte, die nicht im Zielkonflikt
mit dem Masterplan stehen, konsequent weiterentwickelt werden.
CDU und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN/GAL ermöglichen durch diesen Antrag, dass sowohl
Projekte, die im Rahmen des Masterplans Mobilität zu entwickeln sind, bereits mit einer
Finanzierung hinterlegt werden und gewährleisten gleichzeitig, dass durch die zusätzlich zur
Verfügung gestellten Ressourcen, die Weiterentwicklung unseres Verkehrssystems
engagierter angegangen werden kann.
Der Rat möge beschließen:
1. Zur Umsetzung des von den Fraktionen CDU und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN/GAL gestellten
Ratsantrages „Masterplan Mobilität“ sowie zur Beschleunigung von Projekten zur
Weiterentwicklung des Verkehrssystems werden zusätzliche investive Mittel in Höhe von
50 Millionen € zur Verfügung gestellt.
Diese werden ab dem Jahr 2018 zusätzlich wie folgt veranschlagt:
- 2018 - 5 Mio. €
- 2019 - 15 Mio. €
- 2020 – 15 Mio. €
- 2021 - 15 Mio. €.
2. Zur Absicherung der mit diesen Maßnahmen verbundenen Planungs- und
Projektleistungen werden im Stellenplan der Stadt ab 2018 vier Stellen neu geschaffen,
wovon eine Stelle vorwiegend für das Fahrradverleihsystem vorgesehen ist.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, im ersten Quartal 2018 ein Konzept vorzulegen, das
festlegt, welche Maßnahmen prioritär mit den zusätzlichen Ressourcen in den Folgejahren
umgesetzt werden und dass gleichzeitig die verkehrlichen Themen konkretisiert, die
Gegenstand des Masterplans Mobilität sein werden.
4. Maßnahmen, die vorrangig betrieben werden, könnten u.a. sein:
1. Vernetzung Mobilität: Entwicklung einer App „Mobil in Münster“; Prüfung auf Ausbau Park-and-Ride-Angebote; Ausbau Car-Sharing-Systeme; Optimierung Parkraummanagement; Ausbau der Infrastruktur für Elektromobilität und wasserstoffbetriebene Mobilität
2. Stärkung Radverkehr: Beschleunigung des Gesamtprojektes Velorouten (Die
berprüft in diesem Kontext auch die Möglichkeit, innovative Ideen zu
e z.B. den Bau eines Teilabschnittes als „solar road“1) mit prioritärer
Inbetriebnahme der Veloroute Münster – Telgte und dem Ziel, drei Velorouten per anno zu realisieren; Drittes Fahrradparkhaus am Hauptbahnhof; Umsetzung Fahrradverleihsystem und Lastenräder; Konzept zu den Promenadenquerungen; schnelle Identifizierung und Behebung von Schwachstellen im Radwegesystem; Grevener Straße - Haltepunkt Zentrum Nord - Radweg (ehem. Gleistrasse); Umsetzung des Fahrradparkraumkonzeptes für mehr Stellplätze für Räder
3. Stärkung ÖPNV/SPNV: Beschleunigung/Ausbau Busspuren; Umrüstung von Diesel- auf Elektrobusse; im zeitlichen Zusammenhang mit der Erschließung der York-Kaserne Reaktivierung der WLE für den Personenverkehr (MS – Sendenhorst); bessere Verknüpfung der nicht schienenangebundenen Stadtteile mit der Innenstadt/Hauptbahnhof (insbes. Berg Fidel)
4. Verkehrsraum neu gestalten: Neugestaltung von innerstädtischem Straßenraum zugunsten des ÖPNV, des Fußgänger- und Radverkehrs, Machbarkeitsstudie zur DBUnterführung Hafenstraße; Verkehrsentlastung der Innenstadt durch Verkehrskonzentration auf dem Ring (B54/Verstärkung Kolde-Ring zwischen Mecklenbecker und Weseler Straße); Verkehrsentlastung für Roxel
5. Um wissenschaftliche Expertise bei der Umsetzung des Masterplans Mobilität einbeziehen
zu können, wird die Verwaltung beauftragt, mit der Fachhochschule Münster Fachbereich
Bauingenieurwesen, eine Kooperation anzustreben. Hierzu sind Themen zu identifizieren.
Für die Koordination eines möglichen Projektes mit der Hochschule Münster werden
Projektmittel für die Hochschule im Umfang von 0,5 Stelle (ca. 30.000 EUR) in den
Haushaltsplan 2018 ff. für drei Jahre eingestellt.
6. Im Sinne einer breiten Einbindung von Politik, Stadtgesellschaft, Wissenschaft sowie
Institutionen und Verbänden wird ein prozessbegleitender Beirat gebildet, dessen
Mitglieder nach dem Stellvertreterprinzip die Interessenlandschaft der Stadtgesellschaft
abdecken. Der Beirat begleitet kontinuierlich die Entwicklung des Masterplans.
Aufgabe der Vertreterinnen und Vertreter von Institutionen und der Politik ist es,
Feedback und Anregungen zu gutachterlichen Zwischenergebnissen zu geben und
Empfehlungen für den weiteren Prozess abzuleiten.
Ziel des Beirats ist, die unter Punkt 4 genannten Schwerpunkte so effektiv und effizient
wie möglich zu begleiten und die dafür notwendigen Planungs- und
Realisierungsmaßnahmen zu beschleunigen. Der Beirat nimmt im ersten Quartal 2018
seine Arbeit auf.
7. Eine Refinanzierung von Planungs- wie Investitionskosten auf Landes-, Bundes und/oder
europäischer Ebene ist nach Möglichkeit zu realisieren. Ebenfalls sind Kooperationen mit
Wissenschaftszentren und Herstellern von zukunftsweisenden Mobilitätsmodellen
anzustreben (Beispiel: Autonomes Fahren in Niedersachsen)2.
Begründung
Mit dem Aufstellungsbeschluss zum Masterplan "Mobilität Münster 2035+“ wird der
Startschuss für einen Prozess gegeben, der das Ziel hat, für die dynamisch wachsende Stadt
Münster eine zukunftsfähige, stadt- und umweltverträgliche Gestaltung des
Verkehrsgeschehens zu ermöglichen.
In diesem Zusammenhang wollen sich CDU und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN/GAL der
Verantwortung stellen, kurz-, mittel- und langfristig konsequent in die Weiterentwicklung des
Münsteraner Verkehrssystems zu investieren.
Von daher wird auch der Erarbeitungsprozess des Masterplans Mobilität mit personellen und
finanziellen Ressourcen hinterlegt, um keine Kapazitäten zu binden, die für die Umsetzung von
kurz- und mittelfristigen Verkehrsprojekten erforderlich sind.
Darüber hinaus sollen die Projekte, die inhaltlich nicht vom Masterplan Verkehr abhängig sind
(wie z.B. die Velorouten), durch zusätzliche personelle und finanzielle Ressourcen wesentlich
beschleunigt werden, um spürbar zu einer Infrastrukturverbesserung beizutragen.
Ebenso sollen Projekte, die aus dem Masterplan heraus entwickelt werden, bereits jetzt mit
entsprechenden Ressourcen hinterlegt werden.
Im Sinne eines Mobilitätsfonds für eine nachhaltige Mobilitätsinfrastruktur wird ein
Finanzvolumen von insgesamt 50 Millionen Euro für die Jahre 2018 bis 2022 zusätzlich zur
Verfügung gestellt sowie für einen zeitnahen Anschub dieser Infrastrukturleistung schon für
das Jahr 2018 vier zusätzliche Stellen eingerichtet.
Mit den eingestellten Mitteln von insgesamt 50 Millionen Euro sollen die Voraussetzungen für
die deutliche Erhöhung des Radverkehrsanteils geschaffen, den Pendlerinnen und Pendlern
des Umlands attraktive Alternativen für den Umstieg vom PKW auf das Rad, ÖPNV und SPNV
angeboten und ein deutliches Signal für umweltfreundliche Mobilität gesetzt werden.
Die Entwicklung des Masterplan Mobilität muss und wird von einer breiten und intensiven
Partizipation getragen werden. Hierzu wird ein intensiver Dialog- und Kommunikationsprozess
mit der Stadtgesellschaft vorbereitet.
Ergänzend dazu soll eine fachliche und institutionelle Begleitung installiert werden. Hierzu soll
ein prozessbegleitender Beirat gebildet werden, dessen Mitglieder nach dem
Stellvertreterprinzip die Interessenlandschaft der Stadtgesellschaft abdecken.
Dem Beirat sollen angehören:
· Ratsfraktionen
· Stadtwerke
· IHK
· ADFC
· ADAC
· VCD
· Förderverein Leihräder
· Verwaltung
· HWK
· Fachhochschule Münster
· Universität Münster
· Polizeipräsidium Münster
· Seniorenrat
· Wirtschaftsförderung
· ZVM
· WIN
· Behindertenvertretung
· Initiative Starke Innenstadt
· Jugendrat
· Radstation
gez. Stefan Weber gez. Otto Reiners
und CDU-Fraktion und GAL-Fraktion