Ende der 1.000-Meter-Abstandsregel muss bürgerfreundlich abgefedert werden
Im Zusammenhang mit dem Ende der 1.000-Meter-Abstandsregelung für Windkrafträder von Wohnbebauungen verweist die Rathaus-CDU auf ihren Antrag zum Ausbau regenerativer Energien aus dem März 2022. Darin hatte die CDU vorgeschlagen, zur besseren Akzeptanz der Windmühlen Anwohner finanziell angemessen am Ertrag der Anlage zu beteiligen und sie mit einem „Nachbarschaftsgeld“ zu entschädigen. „Die Änderungen müssen bürgerfreundlich abgefedert werden, wenn sie nicht auf massiven Protest stoßen sollen“, so Ratsfrau Babette Lichtenstein van Lengerich. Für die umweltpolitische CDU-Sprecherin ist die finanzielle Entschädigung der Anwohner der wichtigste Schlüssel, um die Akzeptanz für die Windanlagen zu erhöhen. „Modelle aus den benachbarten Münsterlandkreisen zeigen bereits erfolgreich, wie so etwas gelingen kann“, so Ratsfrau Lichtenstein von Lengerich.
Die Versorgungssicherheit lässt sich nach ihrer Ansicht nur garantieren, wenn die erneuerbaren Energien in der Fläche schnellstens zur Grundlastfähigkeit ausgebaut werden. Es gelte, zügig neue Standorte zu belegen, bereits abgelehnte potentielle Standorte nochmals zu überprüfen und bestehende Standorte durch Mehrfachbelegung optimal auszunutzen.