CDU: Verbotene Palästinenserparole Angriff auf Existenzrecht Israels
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Münster vom vergangenen Freitag (17. November), die polizeiliche Verbotsverfügung gegen Pro-Palästina-Demonstrationen wegen unmittelbarer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit aufzuheben, ist in der CDU-Fraktion auf Kritik gestoßen. Man könne sich nur wundern, wenn das Gericht Parolen wie „From the river to the sea, Palastine will be free“ nicht als Angriff auf das Existenzrecht Israels bewerte, sagten der Fraktionsvorsitzende Stefan Weber und Ratsherr Stefan Leschniok, CDU-Sicherheitspolitiker im Rathaus und stellvertretender Vorsitzender des Polizeibeirats.
„Genau diese Parole hat Bundesinnenministerin Faeser bereits Anfang November verboten, weil sie als Code für die Auslöschung des Staates Israel bekannt ist“, so Weber und Leschniok. Man dürfe den Feinden der Juden und Israels nicht jede Parole durchgehen lassen, die nach der Entscheidung der Innenministerin das Kennzeichen verbotener Organisationen ist. Insofern sei die Entscheidung des Verwaltungsgerichts höchst unverständlich. „Antisemitische Hetze und der Kampf gegen das Existenzrecht Israels haben auf den Straßen und Plätzen unserer Stadt nichts verloren“, so Weber und Leschniok. Daran ändere auch der Umstand nichts, dass die Demonstration am Samstag vernünftigerweise kaum noch auf Resonanz gestoßen sei.
Die Parole „From the river to the sea” bezieht sich auf den Raum zwischen Jordan-Fluss und Mittelmeer, also genau die Lage des Staates Israel.